Einkommen bei Familienzusammenführung

20. November 2019 18:21 |
Preis: 43,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


19:14

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit Verdiene ich 1900€ netto SK1.
Meine Ausgaben sind für die Miete 1100 (Gas/Wasser/Strom) Warm. Keine anderen Kosten.

Wenn meine Familie zusammengeführt wird dann ergibt mein Netto Lohn 2200€ + 400€ Kindergeld 2600€.

Laut SGB II müsste aktuell etwa 1400€ gesichert sein (1400€ Lebensunterhalt + 1100€ Miete). Nach meinen Rechnungen müsste also alles plus minus 0 ergeben und ich sollte kein Wiederspruch bezüglich einer Erteilung des Visums haben, oder? Ich habe gelesen das man von "Bereinigtem Einkommen" spricht, aber irgendwie bin ich da nicht schlau geworden bezüglich den Abzügen wie "Werbungskostenpauschale § 11b II SGB II und 10% Brutto"

Zu meiner Person: Ich arbeite aktuell im 2. Monat auf Probezeit aber unbefristet und meine Frau und 2 Kinder 6/11 warten auf den Antrag auf Familienzusammenführung.

Sollte ich mir sorgen machen?

Beste Grüße

20. November 2019 | 18:52

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

ich unterstelle, Sie sind kein Deutscher, sonst wäre Ihr Einkommen irrelevant.

Vom Einkommen sind diese Freibeträge abzuziehen, bei Ihnen sind diese 330 €.

Das Einkommen nach meiner Kalkulation dürfte mehr als ausreichend sein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 20. November 2019 | 19:03

Sehr geehrter Herr Anwalt,

Aber wenn ich von meinen 2600€ dann 330 € Freibetrag Und 1100 Miete abziehe bleiben mir keine 1400€ mehr um laut SGB II meinen Unterhalt zu sichern oder rechne ich da etwas falsch?

Eine andere Nachfrage wäre darf ich einen Wohnberechtigungschein beantragen ohne das dies Negative Auswirkung auf meine Familienzusammenführungs Antrag hätte?

Beste Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. November 2019 | 19:14

Es tut mir leid, ich habe in meine Tabelle was falsch eingegeben. Ihr Anspruch auf Hartz IV sind tatsächlich 190 €. Dabei aber beachten, dass die Strom für die Wohnung keine Kosten sind.

Der Wohnberechtigungschein ist unerheblich.

ANTWORT VON

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