Sehr geehrter Fragesteller,
aufrund der übermittelten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die Vorgehensweise des Finanzamtes ist tatsächlich so möglich. Sie haben Einspruch eingelegt, diesen begründet und das Finanzamt hat reagiert und die Einsprüche zurückgewiesen. Wenn dann der Steuerberater die Einsprüche zurücknimmt, was er erst einmal darf, da Sie Ihm eine Vollmacht erteilt haben, dann ist das Einspruchsverfahren tatsächlich erledigt.
Sie haben nun mehrere Optionen, falls die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie erneut Einspruch einlegen. Wenn die Frist abgelaufen ist, dann ist die Rechtsmittelfrist an sich abgelaufen.
Wenn Sie nun keine Rechtsmittel mehr einlegen können, dann können Sie gegen den steuerberater im Wege eines Schadensersatzprozesses vorgehen. Dazu muss (stark verkürzt) eine Pflichtverletzung des Steuerberaters vorliegen und aus dieser muss ein Schaden resultieren.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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