Ratenzahlungsvereinbarung Gebühr

5. November 2019 08:40 |
Preis: 25,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo
Ein RA möchte mit mir eine RAtenzahlungsvereinbarung treffen ( Wert 1543 €) und verlangt dafür 440 € Gebühr. Kann das richtig sein oder werde Ich hier abgezockt? Bitte um Info es ist dringend

5. November 2019 | 09:01

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Bei einem Streitwert von 1.543.- € beträgt die Geschäftsgebühr netto 195.- € und die Einigungsgebühr 225.- €.
Hinzu kommt eine Kostenpauschale von 20.- €, so dass sich in der Summe 440.- € ergeben.

Eine Abzocke kann ich nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen


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