Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Regulär gibt es zunächst zwar keine Befreiung von der Berufsschulpflicht, allerdings bietet aber das Schulgesetz NRW die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler AB dem
18. Lebensjahr, die bis zum Ende des Schuljahres schulpflichtig sind, von
der Schulpflicht zu befreien, vgl. § 38 Schulgesetz NRW: Die Schulaufsichtsbehörde (an die müssen Sie sich wenden) kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien.
Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen ein Praktikum, das berufsvorbereitend oder –orientierend ist, antreten und ein Besuch der Berufsschule mit dem Praktikum nicht vereinbar ist.
Vorher, vor dem 18. Lebensjahr geht es aber leider eben nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Hallo,
danke für die Antwort.
Das heißt er darf sich nur bei der Schule abmelden, wenn er einen Ausbildungsplatz oder anderen Schulplatz vorweisen kann? Ist es dabei egal, dass er schon den mittleren Abschluss hat?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen auf Ihre Nachfrage gerne wie folgt:
Ja, das haben Sie richtig zusammengefasst.
Zum mittleren Abschluss:
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
Wenn Ihr Sohn diesen Schulplatz am Gymnasium in der Sekundarstufe II innehat, wovon ich ausgehe, hilft das leider nicht weiter. Nichtsdestotrotz empfehle ich auf jeden Fall eine Anfrage an die Schulaufsichtsbehörde, ob nicht doch hier eine Ausnahme möglich ist.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt