Gerne zu Ihrer Frage:
Ist die Schule nicht verpflichtet ein Zeugnis herauszugeben? Es ist ja im Prinzip ihr Eigentum, welches ihr nicht ausgehändigt wird.
Antwort:
Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses beruht nicht auf einem Eigentumsanspruch des oder der Auszubildenden (Schülers/Schülerin) sondern folgt aus dem Gesetz (SchulG) bzw. einer LVO aufgrund des Gesetzes, nämlich der
Landesverordnung (SH) über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen, (Zeugnisverordnung - ZVO) Vom 18. Juni 2018.
Grundtatbestand ist hier der § 1 der ZVO
, wonach
"Absatz 2) Das Zeugnis am Ende des Schuljahres unter Berücksichtigung der Leistungen des gesamten Schuljahres erteilt wird, soweit nicht in den Schulart- oder Prüfungsverordnungen hierzu abweichende Regelungen getroffen werden.
Hier wird man also zunächst klären müssen, ob nicht "nicht in den Schulart- oder Prüfungsverordnungen hierzu abweichende Regelungen getroffen wurden" was ich aus der Ferne ohne Kenntnis auch der Personalakte und es Arbeits- bzw- Ausbildungsvertrags (gibt es einen Tarifvertrag?) der SPA-Kollegin nicht abschließend beurteilen kann.
Davon jedoch abgesehen, sehe ich vorliegend die Crux, dass "seit einiger Zeit kein Praktikum möglich gewesen ist und Ihre " Kollegin weder die Stunden absolvieren konnte, noch hat sie eine Praktikumsnote erhalten". Ein Grund hierfür liegt mir nicht vor. Sofern es die aktuelle Krisensituation wäre, ist es nach der "Lesefassung" der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 5. Juni 2020 (in der geltenden Fassung - am 8. Juni 2020 in Kraft getreten):
§ 12 Bildungseinrichtungen und -angebote
(1) Allgemeinbildende Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen, Schulen der dänischen Minderheit, Pflege- und Gesundheitsfachschulen sowie Hochschulen werden von dieser Verordnung nicht erfasst.
Die Berufsschule hat nach § 1 Absatz 1 ein Zeugnis zu erteilen wie folgt:
"Schulen erteilen Zeugnisse für das erste Schulhalbjahr, für das ganze Schuljahr sowie nach Beendigung des letzten Unterrichtsblocks im Schulhalbjahr bei Blockunterricht an Berufsschulen.
Es wäre rechtlich unzulässig, eine fehlende Praktikumsnote quasi zu interpolieren oder hochzurechnen.
Wohl aber finde ich keinen Hinderungsgrund in der Verordnung, eine Zeugnis ohne Praktikumsnote, zu erteilen, wenn auf das Fehlen ausdrücklich hingewiesen und dies auch begründet wird.
Die Kollegin SPA sollte daher schriftlich per Einwurfeinschreiben die vorliegenden Umstände schildern und glaubhaft machen und ein Zeugnis beantragen und im Fall der Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.
Dann wird man ggf. anhand der Begründung weitere rechtliche Schritte erörtern können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: http://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer