Welche Klassifikation bei Patentanmeldung von Online Marktplatz am sinnvollsten

26. August 2019 12:08 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich beitreibe einen Online-Marktplatz in dem sich jede Person einfach kostenlos anmelden kann und über die Plattform seine Mustervorlagen, Hilfestellungen oder selbst verfasste Dokumente in jeglicher Art (Skizzen, Theorien, Lösungshilfen von Prüfungen und was dazu gehört) verkaufen kann.

Das Portal erhält pro Verkauf eine Provision.

Nun würde ich gerne den Namen des Portals über das DPMA schützen lassen, nur ich weiß nicht so richtig welche Klassen ich dort nehme.

Für Interessierte ist es einfach nur ein Normaler Online-Shop...
Für Verkäufer eher ein Verkaufsportal wo sie ein bisschen Geld verdienen können...

Hauptsächlich werden Dokumente im Schulischen Bereich angeboten... also Musterlösungen für Prüfungen etc...

Da es auch eine Iphone App geben soll gehts hier weniger um den Domainnamen. Eher um den Namen des Portals bzw. des Systems wie z.B bei xing.de

ich hoffe sie können mir helfen :-)

Viele Grüße
Matthias



Einsatz editiert am 27.08.2019 04:32:47

27. August 2019 | 07:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Im Rahmen der gewöhnlichen Markenanmeldung beim DPMA sind 3 Klassen in der Anmeldegebühr inklusive.

Ich empfehle folgende Klassen:

Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen (Klasse 35)

Vermittlung von Verträgen für den Kauf und Verkauf von Waren (Klasse 35)

Veröffentlichung von Schulungsmaterialen (Klasse 41)


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


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