Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach &29 BtMG

| 23. August 2019 11:48 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Die Staatsanwaltschaft München 1 legt mir zur Last im Zeitraum vom 11.12.2015 bis 19.04.2017 mehrere Gramm Kräutermischungen mit Wirkstoffen, welche unter das BtmG/NPSG fallen, im Darknet bei einem unbekannten Händler erworben zu haben. Ich war weder je im Darknet noch war es ein unbekannter Händler. Es waren sogenannte legale Shops.
Ich habe jetzt eine Woche Zeit mich zu den Vorwürfen zu äußern.
Wie sollte ich mich verhalten?

Sehr geehrter fragesteller,

ich würde auf jeden Fall empfehlen,

1.) den Sachverhalt "darknet" richtig zu stellen;
2.) mitzuteilen, dass das Verkaufsangebot den Eindruck erweckt hatte, legal zu sein(schützt vor Straf zwar nicht, ist aber ein zu beachtender Umstand und
3.) höflich zu beantragen, das Verfahren einzustellen. Hier können ein paar Sätze zu den Lebensumständen geschrieben werden, und, falls zutreffend, dies eine einmalige Sache, wenn nicht gar ein "Erstfall" war.

Mit einer passenden Einlassung sollte eine Einstellung gelingen, im schlimmsten Fall mit geringer Geldauflage. Eventuell kann geprüft werden, ob die Substanz damals schon verboten war. Falls die Sache sichergestellt wurde, könnte man sich zudem mit der Einziehung vorab einverstanden erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 26. August 2019 | 09:15

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