Lieber Fragesteller,
nein, über den GF-Wechsel würde ich gar nicht informieren. Der Umstand ergibt sich - bei vorhandener Webseite - aus dem Impressum als gesetzliche Pflichtangabe i.S.d. § 5 TMG
. Zudem ist es im Handelsregister ersichtlich. Über den Verkauf der Anteile würde ich - wie in der anderer Anfrage beantwortet - 6 Wochen vorher aktiv informieren.
Weitere Fragen immer gerne.
Informationspflicht bei Geschäftsführerwechsel bzw. GmbH Verkauf
17. Juli 2019 09:43 |
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30€
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt Dr. Lars Maritzen LL.B MLE
Ich möchte meine 1 Mann GmbH verkaufen (100% der Stammanteile) und einige Zeit vorher noch den Geschäftsführer austauschen.
Muss ich Bestandskunden (insbesondere die mit laufenden, langjährigen Verträgen) über a) den Geschäftsführerwechsel informieren und b) über den Verkauf der Stammanteile informieren?
Falls zutreffend, mit welcher Frist ist jeweils zu informieren?
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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