Hauptwohnsitz im Ausland - in Deutschland abmelden oder als Zweitwohnsitz eintragen?

9. Juli 2019 12:05 |
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Verwaltungsrecht


Die Situation: seit einigen Monaten wohne und arbeite ich dauerhaft in Dänemark (DK) und plane erstmal nicht nach Deutschland (DE) zurückzukommen. In DK bin ich gemeldet, zahle Steuern, zahle Rente ein, habe meine Krankenkasse dort, etc. In DE besitze ich jedoch ein Haus, in dem meine Eltern unentgeltlich wohnen und eine Wohnung, aus der ich Mieteinnahmen beziehe.

Ich habe mich noch nicht in DE abgemeldet und suche gerade die beste Variante für mich. Laut meinen Recherchen habe ich 2 Möglichkeiten: Option 1 wäre es mich in DE abzumelden und unter Option 2 könnte ich in DE einen Zweitwohnsitz behalten, indem ich bei meinen Eltern gemeldet bleibe (ich habe meine eigene Etage in dem Haus in dem meine Eltern leben).

Die folgenden Punkte sind wichtig für mich und beinflussen diese Entscheidung:
* [wichtigster Punkt] Ich möchte die beste Variante finden, für a) meinen Hausbesitz und b) für meine Wohnung aus der ich Mieteinkünfte beziehe. So wie ich das verstehe, werden diese Einkünfte in DK versteuert werden. Hat meine Wohnsitzsituation Einfluss auf diesen Prozess?
* In DE habe ich ein Konto und würde es weiterhin gerne behalten
* Ich denke, dass ich in ein paar Jahren evtl. nach DE zurückkommen könnte
* In der Zukunft würde ich evtl. noch eine weitere Immobilie in DE kaufen wollen, hat meine Wohnsitzsituation Einfluss darauf / auf die Möglichkeit einen Kredit aufzunehmen?

Meine Frage ist nun, welche meiner Optionen würden Sie mir raten und/oder gibt es noch eine bessere Möglichkeit? Gibt es noch etwas, was ich in meinem Fall beachten muss?

Vielen Danke & ich freue mich auf Ihre Antwort!

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

Nach Ihren Angaben zu urteilen dürfen Sie rechtlich Ihre Meldeanschrit im Inland nicht unterhalten. Sie trifft die Pflicht, sich abzumelden, da Sie aus Ihrer Hauptwohnung ausgezogen und ins Ausland verzogen sind. Hintergrund ist, dass eine Nebenwohnung im Inland im melderechtlichen Sinne nur vorliegen kann, wenn auch die Hauptwohnung im Inland ist. Nach Ihren Angaben haben Sie Ihre Hauptwohnung jedoch in Dänemark.

Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark haben, sind Sie nach dänischem Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig.

Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen teile ich Ihnen mit, dass es durchaus Banken gibt, die Deutschen mit Wohnsitz im Ausland Konten einrichten - gerade mit Wohnsitz innerhalb der EU dürfte dies nicht allzu problematisch sein. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen insbesondere, sich einmal bei den bekannten Direktbanken kundig zu machen. Filialbanken haben dagegen erfahrungsgemäß eher Vorbehalte gegen die Kontoeröffnung durch Auslandsdeutsche.

Sobald Sie sich dazu entscheiden, wieder eine Wohnung in Deutschland zu beziehen, können (und müssen) Sie sich bei der örtlichen Meldebehörde wieder anmelden. Sodann sind Sie wieder in Deutschland steuerpflichtig, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht usw.

Das Problem bei der Beantragung von Darlehen durch Auslandsdeutsche besteht in der Regel darin, dass Kreditinstitute die Bonität des Kunden überprüfen müssen und zu diesem Zwecke darauf angewiesen sind, dass eine deutsche Meldeadresse vorliegt. Erfahrungsgemäß wird auch oftmals verlangt, dass diese Meldeadresse bereits seit mehreren Jahren besteht. Insofern kann es bei der Gewährung von (insbesondere größeren) Darlehen zu Schwierigkeiten kommen. Indes gibt es keine gesetzliche Bestimmung, wonach ein deutsches Kreditinstitut Ihnen kein Darlehen gewähren könnte. Hier bietet es sich ggf. an, einmal mit Ihrer bisherigen Hausbank, die Sie bereits aus bisherigen Geschäftsbeziehungen kennt, Kontakt aufzunehmen. Da Banken jedoch Vertragsfreiheit genießen, kann es hier jedoch (wie bei der Kontoeröffnung auch) zu einer Ablehnung kommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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