ich möchte Workshops zu dem Thema Start Up Finanzierung halten. Dabei möchte ich speziell auf die Themen Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutzklauseln und Drag Along, sowie Tag Along eingehen und hier deren ökonomische Wirkung und die, in der Praxis üblichen Parameter der Ausgestaltung aufzeigen. Ebenfalls soll auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Klauseln eingegangen werden.
Der Workshop soll sich vor allem an Start Ups richten, die sich aktuell im Rahmen einer Risikokapitalfinanzierung mit dem Thema beschäftigen und sich hier weiterbilden möchten.
Fällt so ein Workshop unter eine Rechtsberatung oder kann dieser Workshop ohne Probleme durchgeführt werden?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage, die ich gerne in gebotener Kürze beantworten möchte. Gemäß § 2 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) gilt Folgendes:
Zitat:
Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Da Sie keine rechtliche Prüfung des Einzelfalles im Rahmen des Seminars vornehmen, liegt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG vor. Sie können daher das Seminar ohne Bedenken veranstalten.