Widerruf Darlehensvertrag fehlerhaft

15. Mai 2019 12:17 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Hallo , ich habe mehrere Darlehnsverträge laufen, und bei allen steht im Vertrag bei Widerrufsfolgen:
Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzende der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.
Meine Frage : Macht es Sinn die Verträge zu widerrufen und wie stehen die Chancen auf Erfolg ?
Die Darlehensmittel teilweise für private Vermietung, Vermietung an Gewerbe , sowie für Photovoltaikanlagen verwendet.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass den fraglichen Darlehensverträgen Widerrufsbelehrungen beigefügt waren. Dies spricht dafür, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.

Ein Widerrufsrecht steht Ihnen als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen zu. Sie müssen den Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen erklären. Diese Frist beginnt (vorbehaltlich einiger Sonderfälle) zu laufen, sobald

- der Vertrag abgeschlossen wurde sowie
- der Darlehensgeber Ihnen eine für Sie bestimmte Vertragsurkunde, Ihren schriftlichen Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Antrags zur Verfügung gestellt hat, wobei die Pflichtangaben nach § 492 II BGB enthalten sein müssen.

Den Widerruf müssen Sie gegenüber dem Darlehensgeber erklären. Nach einem wirksamen Widerruf sind die erhaltenen Leistungen zurückzugewähren.

Unabhängig von der Frage, ob die Verträge widerrufen werden können, haben Sie im Falle von Verbraucherdarlehensverträgen ein jederzeitiges Sondertilgungsrecht, nach dessen Ausübung Sie je nach vertraglicher Restlaufzeit lediglich zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung 0,5% oder 1% verpflichtet sind.

Ob ein Widerrufsrecht besteht und noch wirksam ausgeübt werden kann bzw. wirksam ausgeübt wurde, kann nur nach Prüfung der konkreten Darlehensverträge eingeschätzt werden. Für eine genauere Einschätzung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein. Wenn Sie weitere rechtliche Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Melden Sie sich am besten kurz per E-Mail bei mir - meine Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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