Sehr geehrter Fragesteller,
es gilt zunächst der Kaufvertrag. Wenn hier steht, dass der Kaufpreis sofort fällig ist, dann gilt das Datum der Unterschrift.
Wenn allerdings erst noch einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und es diese dann sind, gilt der Tag der Zustellung der Feststellung durch den Notar Zzgl. zwei Wochen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Vielen Dank für die Stellungnahme.
Jedoch verstehe ich nicht, warum 2Wochen nach Zustellung der Bestätigung der Fälligkeitsvoraussetzungen des Notars hinzukommen.
Der Notar verweist auf die Kaufpreisfälligkeit laut Kaufvertrag.
Im Kaufvertrag heisst es, dass der KP sofort zu Zahlung fällig ist und innerhalb von 2 Wochen auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein muss.
Sehr geehrter Fragesteller,
der Anspruch ist streng genommen erst mit Ablauf der zwei Wochen fällig, da bis dahin keine rechtlichen Nachteile entstehen könnten, wenn vor deren Ablauf nicht gezahlt wird. Der Anspruch ist aufschiebend bedingt (zwei Wochen) fällig.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt