Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§14 UrhG
regelt hier:
2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen....zu benutzen.
Da ich Sie so verstanden habe, dass Sie einen Webshop haben und nicht als Privatperson aufgetreten sind, durften Sie die Ware nicht verkaufen.
Hier scheint jemand ein Plagiat angefertigt zu haben, dass Sie zwar unwissentlich - aber eben nicht zulässig - verkaufen wollten.
Seien Sie also froh, dass Sie die Uhr vernichtet haben, ein Gerichtsverfahren wäre teuer gewesen. Sie hätten ja den Verkäufer nicht in Anspruch nehmen können und das Problem gehabt, nachzuweisen, dass die Ware kein Plagiat war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gewerbliches Anbieten einer Uhrenplatine vom Flohmarkt - Urheberrechtsverletzung?
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
Weiterverkauf Plagiate
Weiterverkauf Plagiate
Ich habe vor langer Zeite auf einem Flohmarkt eine "Elektronikkiste" mit diversen Uhrenplatinen (alte von Dritten selbst gebaute Digitaluhren) erworben. Darunter auch eine Platine von einem Herrn Walter* (der Entwickler der Platine, *Name geändert), welcher diese auf seiner Internetseite als "freien Nachbau" präsentiert und auch vollständig abbildet mit Stücklisten etc.. Herr Walter* verkauft diese Platinen selbst nicht. Die Platine hat einer unbekannter Dritter gebaut. Da es sich um einen Flohmarktfund handelt, habe ich selbstverständlich keine Rechnung o.ä. und weiß nach so langer Zeit auch nicht mehr, wer der Verkäufer war.
Nun habe ich diese Uhrenplatine quasi als "Lückenfüller" in meinem neuen Webshop eingestellt um die Artikelzahl etwas "aufzublasen". Eingestellt war die Uhrenplatine als "Einzelstück" aber ohne Preis (Preis auf Anfrage) und "zur Zeit nicht lieferbar". Das Foto habe ich selbst gemacht und ich gab mich auch nicht als dessen Entwickler oder Erbauer aus. Sinn war eigentlich nur, ein paar Artikel mehr auf dem Shop zu haben, solange ich nicht mit dem Einstellen nachkomme.
Nun meldete sich Herr Walter* und meinte, ich hätte eine Urheberrechtsverletzung begangen. Er behauptet, es gäbe nur ca. 10 Stück von diesen Platinen und solle ihm Name, Adresse usw. nennen, von dem ich diese habe.
Ich habe die Platine sofort vom Shop genommen aber er beharrt auf irgendeinen Namen, wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung.
Da ich gesundheitlich momentan nicht "gut drauf" bin und ich keinen Ärger haben möchte, habe ich die Platine zerstört und entsorgt, sowie ihm eine Unterlassungserklärung geschickt (Zukünftiger Verzicht auf Ankauf und Anbieten von Uhrenplatinen des Herrn Walter* und das ich keine Platine mehr besitze). Das war wohl etwas voreilig, denn heute frage ich mich ...
... ob ich überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen habe?
... ob das Einstellen in meinen Shop überhaupt rechtswidrig war?
... ob ein Schaden entstanden ist?
Wenn ich so als Laie nachdenke, habe ich die Uhrenplatine rechtmäßig erworben und kann sie doch verkaufen wie und wo ich möchte oder? Zumal ich diese nicht einmal verkaufen wollte, deshalb als Einzelstück ohne Preis und Lieferbarkeit eingestellt. Und ein Schaden (entgangener Gewinn) ist Herrn Walter* ja wohl nicht entstanden, weil er selbst keine verkauft.
Die Frage ist auch, was kann denn der Herr Walter* überhaupt (noch) fordern?
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