wir haben unser Haus zwischen zwei Straßen gebaut.
Im Norden wurde die Zufahrt geplant und die postalische Adresse zugewiesen.
Im Süden wurde für die Bauzeit eine Baustraße angelegt, was für die Bauzeit sinnvoll war.
Nun soll diese entfernt werden, da unser Garten hier entstehen soll.
Leider kommen wir dann nicht mehr auf das Grundstück, weil der Bürgermeister die Arbeiten an der Zufahrt im Norden nicht in Auftrag gibt.
(Wir werden immer wieder hingehalten).
Die Zusage (mündlich) zur Herstellung der Zuwegung im Norden, war für den 18.12.2018 gegeben.
Bis heute ist nichts geschehen.
es kommt nunmehr darauf an, welche Regelungen im Bebauungsplan enthalten sind (gibt es hier die Nordstraße?) und welche schriftlichen Zusicherungen diesbezüglich gemacht wurden. Auch kommt es darauf an, ob die Baustraße auf Ihrem Grundstück liegt und ob hier Wegerechte für Dritte eingetragen sind.
Gerne kann ich Ihnen auch in einem Telefonat weiterhelfen, da die Antworten zu Ihrer Frage nicht aus dem jetzigen Sachverhalt ersichtlich sind. Alternativ bitte ich noch um weitere Beantwortung.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.