Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sehen das ganz richtig.
Stellen Sie Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und informieren Sie auch das Betreuungsgericht von dem ungeheuerlichen Vorfall.
Unabhängig davon, dass Sie nicht zur Nebenkostenabrechnung verpflichtet sind, ist so ein Verhalten des Betreuers nicht zu akzeptieren.
So ein ".. wenn nicht, dann .." stellt dann die Drohung mit einem empfindlichen Übel dar.
Und wenn er auf Nachfrage es nochmals deutlich macht, um offensichtlich unberechtigte Forderungen durchsetzen zu wollen, ist der versuchte Tatbestand sicherlich erfüllt.
Lassen Sie sich den Vorfall so genau wie möglich vom Zeugen schriftlich bestätigen. Auchten Sie darauf, dass Sie dem Betreuer das Mithören eines Zeugen mitgeteilt haben.
Diese Bestätigung sollten Sie dann der Strafanzeige beifügen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für ihre Antwort. Nur eine Frage, ich habe dem Betreuer nichts von dem Zeugen berichtet, dazu war ich in diesem Moment viel zu fassungslos, aber er würde dies auf jeden Fall bezeugen. Kann ich eine Anzeige auch ohne dieser Bestätigung stellen?
Danke
mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können die Anzeige auch ohne diesen Zeugen benennen.
Achten Sie aber auch künftig darauf, dass ein "Mithören/Mithören lassen" ohne Unterrichtung des Gesprächspartners selbst eine Straftat darstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle