Ein Bekannter von mir, welcher mehrere Jahre unter einer Drogenabhängigkeit litt, muss sich demnächst in einem Verfahren wegen dem schwerem Diebstahl eines Fahrrads vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am helllichten Tag mit einem Bolzenschneider ein Rad im Wert von 1500€ entwedet zu haben, angeblich wurde er dabei von einer Kamera gefilmt. Der Beschuldigte kann sich nur schwer an die Tat erinnern, inzwischen ist er clean.
Zum Tatzeitpunkt war er bereits mehrere Tage wach und stand unter dem Einfluss von Alprazolam und Amphetamin. Er berichtet von starken Schuldgefühlen und ist natürlich bereit, das Rad zu ersetzen.
Kann sich ein frühes Geständnis und die Drogenabhängigkeit strafmildernd auswirken? Mit welchem Strafmaß ist zu rechnen? Bisher ist die Person noch nicht vorbestraft. Es wird noch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung folgen. Inzwischen ist die Person clean und hat einen Ausbildungsplatz gefunden.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Problematisch ist, dass es sich um einen schweren Diebstahl im Sinne von § 243 StGB
handelt.
§ 243
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
Im Vergleich zum einfachen Diebstahl gemäß § 242 StGB
ist das Strafmaß deutlich höher. Es wäre demnach ein nachvollziehbares Ziel vom "schweren" Diebstahl zumindest zum "einfachen" Diebstahl zu kommen. Dann wäre eine nicht so hohe Geldstrafe wahrscheinlich. Ansonsten gilt natürlich der "Ersttäterbonus". Auch eine geständige Einlassung würde bei der Strafzumessung zu Gunsten ihres Freundes gewertet. Wenn er ein Ausbildungsplatz hat, besteht eine positive Sozialprognose, was sich positiv auswirkt. Der Drogeneinfluss kann durchaus zu einer verminderten Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB
führen und sich dementsprechend im Strafmaß auswirken. Insbesondere die Schadenswiedergutmachung wirkt sich jedoch positiv im Strafmaß aus. Demnach sollte das Fahrrad schnell ersetzt werden.
Sie sollten aber trotzdem zunächst über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen und erst einmal die Qualität der Videoaufnahme bzw. des Beweismittels kontrollieren. Was oder wen kann man auf dem Video erkennen? Solche Videos sind nicht immer eindeutig. Wenn der Täter klar zu identifizieren ist, kann immer noch eine geständige Einlassung erfolgen. Ein Rechtsanwalt kann auch versuchen von einem "schweren" Diebstahl zu einem "einfachen" zu kommen. Ihr Freund muss in jedem Fall nicht mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.