Gerne zu Ihrer Frage:
"Die Heizung wurde jetzt insgesamt 3 Mal nachgebessert. Wir haben aufgrund der massiven Probleme und daraus resultierenden Wasserschäden mit der Heizung kein Vertrauen mehr in die Anlage und würden diese - zumindest optional - gerne rückabwickeln und gegen einen anderen Hersteller ersetzen."
Antwort: Unter den geschilderten Umständen können Sie wegen Unzumutbarkeit nach "erfolglosem zweiten Versuch" (§ 440 BGB
) wegen "fehlgeschlagener Nacherfüllung" vom Vertrag (schriftlich per Einwurfeinschreiben! unter Zeugen) zurücktreten.
Sie sollten die fehlgeschlagenen Versuche und die Fristsetzungen dazu dokumentiert haben. Sicherheitshalber können Sie schriftlich noch eine weitere schriftliche Fristsetzung (ca. 10 Tage) zur Nacherfüllung setzten.
Danach wird dann der Vertrag rück abgewickelt, das heißt, Sie bekommen Ihr Geld zurück und können sich an einen Lieferanten/Hersteller Ihres Vertrauens wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Sehr geehrter Herr Burgmer,
meine Frage bezog sich insbesondere auch auch darauf, ob ein Rücktritt möglich ist, obwohl ja drei verschiedene Mängel an dem Heizungssystem aufgetreten sind. Dies ist in dieser Angelegenheit entscheidend. Hierzu gab es ein Urteil in einem ähnlichen Fall: OLG Naumburg, Urteil vom 13.02.2008 – 6 U 131/07
Bitte präzisieren Sie Ihre Antwort daher noch einmal auf den konkreten geschilderten Sachverhalt.
Vielen Dank.
Gerne zu Ihrer Nachfrage:
Ausgehend von Ihrem Sachverhalt:
"Es handelt sich dabei um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe der Firma Stiebel Eltron, die insgesamt aus 3 Bauteilen besteht und als ein Gesamtpaket im Rahmen eines von Stiebel angebotenen SETs gekauft wurde" Deshalb halte ich es für unzumutbar, dass Sie die Mängelrügen quasi versechsfachen zu müssten.
Wenden Sie sich deshalb auf dem von Ihnen beschriebenen Weg " an den Bauunternehmer, der über den Sanitärinstallateur den Werkskundendienst der Firma Stiebel Eltron beauftragte".
Mit freundlichen Grüßen.
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt