Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich, sodass man den Vertrag auch widerrufen kann.
Ob ggf. vertraglich etwas abweichendes vereinbart wurde, weiß ich nicht.
Reichen Sie gern die Unterlagen nach, damit ich mir diese anschauen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ich habe nun per Einschreiben widerrufen, den Rückschein habe ich, aber keine Bestätigung meines Widerrufs. Wie reagiere ich, wenn ich nun wegen der Rechnung angemahnt werde? Vertragsunterlagen gibt es nicht, ich habe nur im Internet auf "Jetzt abonnieren geklickt"
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn noch eine Mahnung kommt, melden Sie sich gern wieder.
Wir können dann die AGB des Anbieters prüfen, was dort zum Widerruf geregelt war.
Ansonsten weisen Sie die Forderung aber zurück, da diese unberechtigt sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen