Anwalt erscheint nicht beim Prozess

24. Oktober 2007 17:01 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

In einer Angelegenheit vor dem Landgericht droht mein Anwalt damit nicht zu erscheinen, wenn ich eine Forderung von ihm nicht vorher erfülle. Eine Vorauszahlung von 1000 Euro auf die zu erwartenden 5000 Euro Anwaltsgebühr hat er erhalten. Über den Rest besteht eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Was passiert, wenn Anwaltspflicht herrscht und der Anwalt nicht kommt?
Wie wirkt sich das Nichterscheinen auf das Mandantenverhältnis und die Anwaltsgebühr aus? Muss man immer in vollem Umfang lt. Gebührenordnung für alles bezahlen, auch wenn der Anwalt praktisch nichts tut außer die Hand aufzuhalten?

24. Oktober 2007 | 20:24

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


erscheint der Rechtsanwalt nicht, wird gegen Sie ein Versäumnisurteil ergehen, da dort im Zivilverfahren Anwaltszwang herrscht.

Ob Sie dann zugegen sind, ist dabei vollkommen irrelevant.


Allerdings ist das Verhalten des Kollegen so nach Ihrer Darstellung nicht nachvollziehbar.

Der Anwalt hat das Recht, einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartende Vergütung zu verlangen, wobei hier ja 1.000,00 EUR gezahlt worden sind. Ob dieser Betrag als angemessen anzusehen sind, wird vom Einzelfall abhängen und kann ohne ausführliche Informationen so nicht abschließend geklärt werde. Aber letztlich wird es dann gar nicht darauf ankommen, da Sie von einer vereinbarten Ratenzahlung schreiben. Ist diese getroffen worden, muss der Anwalt sich daran messen lassen und kann nicht plötzlich einen Vorschuss fordern.

Ob allerdings der Anwalr "nur die Hand aufgehalten hat", wage ich schon deshalb zu bezweifeln, weil es dann wohl kaum zur Terminierung gekommen wäre.

Erscheint der Anwalt nicht, kann er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen. Mit diesem Ersatzanspruch könnten Sie dann natürlich die Aufrechnung erklären.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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