Anlage eines Terrassenbeetes mit Beetumrandung

| 26. Dezember 2018 15:32 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Gartenbauer beauftragt, eine Terrassenerweiterung / Beet / Beetumrandung anzufertigen. Dafür habe ich einen KVA in Höhe von ca. 5.000 € erhalten. Ich habe zur Bestätigung des Auftrags einen Abschlag in Höhe von 50% gezahlt. Jetzt erhalte ich eine weitere Forderung in Höhe von 2.000 €, die vorab zu bezahlen sind mit der Begründung, dass die Gabionen für die Beetumrandung eingekauft werden müssen. Damit würde ich dann ca 85% des Gesamtbetrags bezahlt haben, bevor überhaupt eine nennenswerte Leistung erfolgt ist (bisher sind alte Pallisaden abgerissen worden).

Ich fühle mich mit einer solchen Forderung übervorteilt.

Ich bitte um eine Erläuterung, wie sich die Rechtslage hier verhält.

26. Dezember 2018 | 16:03

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrte Fragenstellerin,

nach § 641 BGB ist der Werklohn erst nach der Abnahme gemäß § 640 BGB fällig. Eine Zahlung muss also grundsätzlich erst zur Fertigstellung erbracht werden. Wenn alleine die 2.500,00 € als Anzahlung vereinbart worden sind, hat der Auftragnehmer auch kein Recht auf weitere Vorauszahlungen.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


Bewertung des Fragestellers 29. Dezember 2018 | 13:43

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