UG auflösen, was passiert mit Assets

9. Dezember 2018 21:42 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo,

ein Freund und ich haben eine UG vor ein paar Jahren gegründet. (Anteile jeweils 50%)
Wir wollten ein Spiel entwickeln und es gemeinsam vertreiben (AppStore, Google, Amazon).
Während dieser Zeit sind noch 2 weitere Spiele entstanden.

Leider werfen die Spiele nur soviel Gewinn ab das wir gerade mal die Kosten von IHK, Bundesanzeiger etc decken können.
Da wir das Nebenberuflich machen haben wir auch nicht 100% unserer Zeit investieren können um die Spiele vielleicht doch noch zu einem Erfolg zu führen.

Nun überlegen wir die UG zu schließen.

Was passiert nun aber mit den Apps/Games und Quellcode den (hauptsächlich) ich erstellt habe?

Spiel A wurde von beiden zu 50% erstellt.
Spiel B & C zu 90% von mir

Alle Spiele nutzen ein gemeinsames von uns erstelltes Framework (80% von mir)

Die Domains wurden von meinem Freund in die Firma geholt. (Hatte er schon einige Jahre vorher)

Sind diese Dinge dann beim Schließen verloren?
Oder wie kann man diese Assets übertragen? (Bzw ist es überhaupt notwendig?)

Beide Parteien sind sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter, Lohn/Gehalt wurde keines gezahlt und Auszahlungen jeglicher Art an uns gab es auch nicht.

Vielen Dank und Gruß

10. Dezember 2018 | 09:34

Antwort

von


(2753)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn vertraglich (z.B. im Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüssen) nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass sowohl die Nutzungsrechte an den Spielen nebst Quellcode als auch die Namens-, Marken- und sonstigen Kennzeichenrechte an der Domain an die UG übertragen wurden und somit zum Vermögen der UG gehören. Nach vollständiger Liquidation, also insbesondere nach Befriedigung möglicher Gläubiger sowie Ablauf des Sperrjahres kann dieses Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden.

Bei zwei Gesellschaftern mit jeweils hälftigem Anteil hat jeder bei der Vermögensverteilung einen Anspruch auf eine Hälfte des Vermögens. Da sich die Nutzungs- und Kennzeichenrechte aber nicht einfach halbieren lassen, würden beide Gesellschafter gleichberechtigte Miteigentümer hieran werden. Insofern würde sich durch die Liquidation der UG zunächst einmal nichts ändern, die Rechte wären bei entsprechender Verteilung auch nicht verloren. Ihr Urheberrecht an der Software bleibt ohnehin unberührt, da nur die Nutzungsrechte übertragen werden können.

Im Einvernehmen mit dem anderen Gesellschafter können Sie aber natürlich auch abweichende Regelungen bei der Vermögensverteilung treffen, beispielsweise dass alle Rechte an Spiel B + C an Sie alleine fallen, die Rechte an der Domain dagegen allein an den anderen Gesellschafter. Auch ein Verkauf der Domain und/oder der Spiele nebst erforderlicher Rechte und Aufteilung des dabei erzielten Gewinns wäre denkbar.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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