Sehr geehrte Ratsuchende,
ich kann Sie beruhigen. Sie müssen Ihre selbstgenutze Immobilie nicht verkaufen.
Die eigene Immobile ist Schonvermögen und diese bleibt auch Schonvermögen, wenn Ihr Partner in ein Pflegeheim muss.
Da es sich auch um ein angemessenes Haus mit 90qm handelt, kann man einen Verkauf nicht von Ihnen verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
27. November 2018
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17:13
Antwort
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