Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Sie als Pflegeeltern das Taschengeld auf das Taschengeldkonto überweisen, handelt es sich nicht um „Einkünfte" Ihres Pflegekindes. Das Jugendamt kann davon nichts beanspruchen. Für 14-Jährige wird ein Taschengeld von 22,50 €/Monat empfohlen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Danke für Ihre schnelle Antwort. Kurz Nachfrage: Ist die Empfehlung gleichzeitig die Höchstgrenze? Also hier ( 22,50 *12 = 270 Euro/Jahr)? Gibt es eine Höchstgrenze für einen Kontostand?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Empfehlung ist nicht die Höchstgrenze. Das Taschengeld sollte allerdings aus dem erhaltenen Pflegegeld gezahlt werden können. Eine Höchstgrenze für einen Kontostand gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt