Anerkennung Ausländische Führerschein

26. Oktober 2018 14:32 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo, Ich suche eine Fachanwalt in das Gebiet, Umschreibung eine Führerschein Klasse A und B

Meine ursprüngliche Führerschein habe ich aus Israel, im Jahre 1986 habe ich das umschreiben Lassen in der BRD, und bekam ich "Die Lappe!" Ohne zu wissen wofür is das Gut.
Später beim wieder umtausch auf " Credit Karte Führerschein" musste ich bemerken das bekam ich zwar der Klasse "B" und 3rad Motorrad aber NICHT die Klasse A für einspuriger Motorrad.
Eine Israelische national und Internationale Führerschein mit Übersetzung ist Vorhanden und eine Nachweis für Klasse A Prüfung mit Übersetzung ist auch vorhanden.
Der Führerschein stelle In Wiesbaden möchte NICHT der Klasse A Anerkennen- Ohne rechtliche Klärungen! Einfach so!

28. Oktober 2018 | 11:47

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Gemäß Anlage 11 zu Par. 31 der Fahrerlaubnisverordnung ist lediglich für Klasse B eine Umschreibung des israelischen Führerscheins ohne weiteres möglich.

Somit dürfte die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Hinblick auf Klasse A rechtmäßig gehandelt haben.

Ich bedauere, Ihnen derzeit kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können. Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich, insbesondere wäre Akteneinsicht zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 28. Oktober 2018 | 12:09

Sehr geehrter Herrn RA Böhler,
Besten Dank für Ihre Antwort. Es Könnte sein das eine Anwendung des §31 Angewendet waren. Was ich Nicht Versehe, WIESO PKW =jA
MOTORRAD=nein
Israel ist auf Internationale (gegenseitiger) Konventionen unterschrieben und aktenkundig anerkannt sollten!"
Ich bin überzeugt dass Hier handelt sich über eine Chauvinistische Grundlage, anderes kann mann nicht Versehen!

In übrigens Meine Führerschein original aus Rumänien (von dortiger Führerschein stelle bestätigt) wird NICHT Anerkannt.
Falls sie die Sache Prüfen Möchten Bin sicherlich bereit alle unterlagen Ihnen Zuzuschicken für gutachten und möglicherweise mich als Mandant zu übernehmen.
Bitte Teile Ihre Kosten für diese Aktion und werde die Akten Vorbereiten Für Sie.

Besten Dank und Viele Grüßen aus Wiesbaden
Tommy Grünfeld
Tel:0611-98895740
Handy:0172-1339968

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Oktober 2018 | 16:53

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Wir müssen leider mit der Verordnung - so wie Sie ist - leben.

Weshalb Ihre rumänische Fahrerlaubnis nicht anerkannt wird, kann im Rahmen dieser Plattform nicht beurteilt werden.

Gerne können Sie mir Ihre Unterlagen zukommen lassen. Anschließend kann ich die Kosten einschätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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