ich arbeite in einem Geschäft, Vollzeit Verkauf.
Dieses Geschäft soll ab Januar für ca. 6 Wochen umgebaut werden, dafür soll ich meinen ganzen Jahresurlaub nehmen.
Ich habe eine Familie und ein schulpflichtiges Kind und bin auf den Urlaub in der Ferienzeit angewiesen.
Mein Vorschlag , in einer anderen Filiale unter zu kommen, wurde abgelehnt.
Kann der Arbeitgeber mich wegen Umbau in den Zwangsurlaub schicken?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Arbeitgeber hat hinsichtlich des Urlaubs der Arbeitnehmer ein Direktionsrecht. In den Grenzen des § 7 Abs. 1 BurlG sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, sofern keine dringlichen betrieblichen Belange entgegenstehen.
Solche dringenden betrieblichen Belange sind hier wohl der Umbau.
Der Zwangsurlaub kann aber nicht so weit gehen, dass dafür der gesamte Jahresurlaub genommen werden muss. Ein Resturlaub von mindestens 14 Tagen oder aber ca. 3/5 muss der freien Verfügung überlassen sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk Fachanwältin für Familienrecht