Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demjenigen Steuerpflichtigen zuzurechnen, der sie erzielt, indem er Kapital zur Nutzung anderen überlässt (§§ 20
, 2 Abs. 1 EStG
). Kapital zur Nutzung kann nur überlassen, wer hierzu zivilrechtlich auch berechtigt ist.
Nach Ihren Angaben werden die Bankkonten als Gemeinschaftskonten geführt. Daher sind sowohl Sie, als auch Ihre Ehefrau, nach den §§ 421 ff. BGB
als Gesamtgläubiger bzw. Gesamtschuldner anzusehen. Das hat zur Folge, dass erzielte Einkünfte grundsätzlich Ihnen beiden anteilig im Verhältnis von 1/2 zuzuordnen sind. Von dieser Grundregel kann jedoch abgewichen werden.
Sie sollten daher eine abweichende Zuordnung dem Finanzamt ausführlich begründen, z.B. unter Darlegung des bereits hier mitgeteilten Sachverhalts. Dabei sollte insbesondere auf die Herkunft des Kapitals (aus den Einkünften des Ehemanns) und auf interne Vereinbarungen zwischen Ihnen beiden eingegangen werden. Die Mitteilung von Gerichtsentscheidungen und Rechtsgrundlagen ist nicht erforderlich. Vielmehr wird das Finanzamt Ihrer Zuordnung bei nachvollziehbarer Erläuterung ohne weitere Beanstandung folgen. Unterbleibt die Begründung jedoch wie in den Vorjahren, wird es nach der oben dargestellten Grundregel verfahren.
Außerdem sollten Sie erwägen, den Vorjahres-Steuerbescheid anzufechten, falls er sich bereits nachteilig auf die Familienversicherung auswirkt. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Franz Meschke, LL.M.
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Rechtsanwalt Franz Meschke, LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wie formuliere ich dies gegenüber dem Finanzamt konkret (Bezug zu Herkunft des Geldvermögens, Verwaltung nur durch mich, mögliche weitere Argumente …) und mache ich das in einem Anschreiben oder formlosen Antrag das/den ich der Steuererklärung beilege?
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte fügen Sie Ihrer Steuererklärung getrennt für beide Ehegatten je eine "Anlage KAP" bei. Dabei wäre die Zuordnung der Einkünfte wie oben dargestellt vorzunehmen.
Ihre Erläuterung legen Sie dem Finanzamt bitte auf einem mit "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" überschriebenen Blatt bei. Tragen Sie außerdem in Feld 175 der Zeile 98 des Mantelbogens eine "1" ein, damit die ergänzenden Angaben auch bei der automatisierten Bearbeitung berücksichtigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Franz Meschke