Kabel Deutschland

8. Oktober 2007 11:42 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe meim Einzug meines Wohnraumes einen Vertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen.Nunmehr musste ich aus persönlichen Gründen diesen Wohnraum kündigen.So dass ich seit 14. 02.2007 kein eigenen Wohnraum mehr habe.Somit nehme ich auch seit diesem Zeitpunkt, die Dienste von Kabel Deutschland nicht mehr in Ansprch.Anschreiben Information zur Wohnraumkündigung meinerseits wurden seitens Kabel ignoriert.Nunmehr meldet sich kabel D.über ein Inkasso Büro. Ich solle doch in Höhe von 615,33 € und 62,03 € Rückstand bezahlen.Die Summen die gefordet werden sind fraglich.Ich habe bis einschließlich 14.02.2007 nachweislich gezahlt.Wenn ich noch zahlen müsste wären es 25,52 €,ohne Zinsen und Mahn - sowie Inkassogebühren.Nach Eingang der Summe würde man dann an einen Abschluss eines neuen Vertrages interessiert sein.Ist unbegreiflich.Frage bin ich verpflichtet über den 14.02.2007 hinaus an Kabel Deutschland zu zahlen, obwohl ich die Dienste seit dem nicht mehr in Anspruch nehme?

8. Oktober 2007 | 13:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ob die Gegenseite weitere Ansprüche gegen Sie hat, hängt davon ab, ob der Vertrag mit der Kündigung Ihres Wohnraums wirksam beendet worden ist. Grundsätzlich hat dieser Vertrag mit dem Mietvertrag nichts zu tun, er kann auch weitere Zahlungspflichten begründen, wenn der Mietvertrag beendet. Es stellt sich die Frage, ob der Vertrag fristgerecht beendet worden ist, da die Mietvertragskündigung aus persönlichen Gründen kein Sonderkündigungsrecht im Hinblick auf den Kabel-Vertrag bedeutet. Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben, sind die Forderungen der Gegenseite unbegründet.

Zur abschließenden Beurteilung des Falles muss außerdem der Vertrag eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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