Ebay - Bild entspricht nicht Lieferungsumfang

| 8. August 2018 21:23 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


09:46

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meinem Pech habe ich bei E-bay eine Goldkette ersteigert die ich so nicht wollte.

Nach den Bilder zu sehen wurde die Kette immer mit einem Anhänger vorgeführt.

Diesen Anhänger hat der Verkäufer auch ausführlich Beschrieben mit Goldgehalt und Gewicht.

Jedoch hat er weiter unten im Text leicht übersehbar geschrieben, dass die Kette nach Bildern aber ohne Anhänger geliefert wird.

Habe lang auf eine Kette mit einem solchen Anhänger gespart und als Schüler habe ich leider nicht so viel geld.

Der Verkäufer möchte auch nicht den Kauf abbrechen oder dem nächst Höheren Bieter anbieten was ich Ihm vorschlug.

Kann ich hier irgendetwas tun da ich die Kette hauptsächlich wegen dem Anhänger gekauft habe.

Hier noch der Link zu dem Original Angebot des Artikels

https://www.ebay.de/itm/Koenigskette-Gold-585-333-Goldkette-/283075146712?_trksid=p2047675.l2557&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&nma=true&si=njbXcs9jo1SaPpYaXtB7grq8kfw%253D&orig_cvip=true&nordt=true&rt=nc

Wie leider erwähnt habe ich nicht sehr viel Geld, jedoch hoffe ich trotzdem das Ich von Ihnen wenigstens eine kleine Info bekommen kann.

Vielen Dank!

8. August 2018 | 22:02

Antwort

von


(120)
Todtenhauser Str. 77
32425 Minden
Tel: 01626947700
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Hellmich-__l108323.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie können versuchen den Vertrag wegen eines Erklärungsirrtums gemäß § 119 BGB anzufechten. Dies müssen sie aber sofort tun, weil die Frist gemäß § 121BGB "unverzüglich" ist. Sie müssen deutlich machen, dass sie den Vertrag aufgrund eines Irrtums nicht gelten lassen wollen. Sie können auch ruhig das Wort "Anfechtung" gemäß § 143 BGB verwenden. Auch bei e-bay gilt der Irrtum über die Beschaffenheit der Ware als Grund eine Auktion vorzeitig zu beenden. Machen sie klar, dass sie nur wegen dem Anhänger geboten haben. Das Foto ist definitiv irreführend. Sie können im Zweifel auch wegen Arglist gemäß § 123 BGB anfechten, weil ein so irreführendes Foto verwendet wurde. Man könnte auch einen Schadensersatzanspruch aus schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis wegen dem irreführenden Fotos andenken. Der Text ist auch nicht in der direkten Produktbeschreibung. Sie müssen aber sofort handeln und klar machen, dass sie den Vertrag von Anfang an wegen Irrtums angefochten haben und anfechten. Zahlen sie nicht und bleiben sie bei ihrer Rechtsposition. Er muss dann das Risiko rechtlicher Schritte und einer Klage tragen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich


Rückfrage vom Fragesteller 8. August 2018 | 22:25

Leider habe ich den Betrag bereits überwiesen, da mir erst danach ersichtlich war das der Anhänger nicht inklusive ist. Da es ein Privatverkauf war konnte ich den Kauf auch nicht mehr Rückgängig machen. Daher werde ich das Geld nicht mehr sehen ohne selbst Rechtliche Schritte einzuleiten.

Vielen Dank trotzdem für Ihre Mühe!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. August 2018 | 09:46

Das ist bedauerlich.

Bewertung des Fragestellers 8. August 2018 | 22:30

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Leider habe ich mich ein wenig zu Spät um meine Angelegenheit gekümmert.
Aber die Arbeit des Anwaltes Sascha Hellmich war tadellos!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. August 2018
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Leider habe ich mich ein wenig zu Spät um meine Angelegenheit gekümmert.
Aber die Arbeit des Anwaltes Sascha Hellmich war tadellos!


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