Richter-Lese-Denkfehler-Pfusch

2. Oktober 2007 16:58 |
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Generelle Themen


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Was ist zu tun, wenn der Richter sich im Erbprozeß-Urteil um 10000.-€ zu meinem Nachteil verhaut / Verechnet und der eigene Anwalt sagt: der Prozeß ist am Ende, sie zu wie du klar kommst.

-- Einsatz geändert am 02.10.2007 16:58:17

2. Oktober 2007 | 17:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in einem Urteil vorkommen, sind jederzeit durch das Gericht auf Antrag oder auch von Amts wegen zu berichtigen, § 319 ZPO .

Die Berichtigung ist auch nach Eintritt der Rechttskraft noch zulässig. Es besteht Anwaltszwang beim Landgericht, aber jede Anregung durch einen Antrag ohne Anwalt löst bezüglich einer Berichtigung die Amtsprüfung aus.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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