Zu viel bezahltes ALG aus Österreich, Wohnhaft in CH

25. September 2007 21:11 |
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Internationales Recht


Guten Tag!

Ich bin Deutscher, einziger Wohnsitz im Moment CH. Ich bin in CH arbeitslos geworden und im Rahmen eines bilateralen Abkommens zwischen CH und der EU in Österreich arbeitssuchend gewesen. Während dieser Zeit (2 Monate, Frühjahr 2007) habe ich von Österreich ALG bezogen, welches das österreichische Arbeitsamt (AMS, Arbeitsmarktservice) letztendlich jedoch den CH-Behörden belasten wird.

Nach zwei Monaten Arbeitssuche in Österreich habe ich jedoch in der CH wieder einen Job gefunden, bin zurück in die CH.

Die österreichischen Behörden haben mir jedoch versehentlich 3 Monate ALG gezahlt, von meiner Seite habe ich mich korrekt abgemeldet. Der zu hoch ausbezahlte Betrag i.H. einer Monatszahlung ging bei mir um den 12. Juli 07 ein.

Nun erreichte mich ein Schreiben, dass ich bis 30. September den Betrag, also die dritte Monatszahlung, zurückzahlen soll.

Meine Fragen:
1. Ich gehe davon aus, dass ich hierzu verpflichtet bin?
2. Es gibt ein Rechtshilfeabkommen?
3. Es gibt keine Vollstreckungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz?
4. Was droht mir als Deutscher (und wie lange, Stichwort Verjährung), der sich öfter in D aufhält, aber selten in Österreich, sollte ich den Betrag nicht zurückzahlen?
5. Kann das AMS (letztlich zahlt ja die CH-Behörde) vollstrecken, bzw. kann sogar die CH-Behörde vollstrecken?

Vielen Dank, insbesondere, da es sich natürlich auch um CH-Recht handelt!

-- Einsatz geändert am 02.10.2007 11:46:49

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