Hallo! Mein Sohn, noch 6J, ist bei meinem Mann privat mit krankenversichert. Mein Mann sagte damals, dass er einen Basisvertrag möchte, der dem Katalog der Gesetzlichen entspricht. Mein Mann hat wohl unterschrieben ohne ganz genau zu lesen. Ich erinnere mich nicht unterschrieben zu haben.
Nun braucht mein Sohn auf Grund diverser Auffälligkeiten eine ambulante Psychotherapie. Wir haben eine psychiatrische Diagnostik bekommen und haben anschliessend vier probatorische Sitzungen gehabt. Es würde menschlich sehr gut passen.
Nun schreibt die Kasse dass ambulante Therapie in unserem Vertrag nicht vorgesehen ist, nur stationär. Weiter, dass sie uns auf Kulanz eine Prüfung anbieten falls wir zum Psychiater (ärztlich) in Therapie gehen. Der Psychiater bei uns macht allerdings nur Diagnostik und Medikation.
Nun die Frage: ist das alles so rechtens? Ich bin etwas schockiert, dass man trotz KV nicht die Basis abgesichert hat. Ich mache mir natürlich auch Sorgen um die Zukunft ob alles noch schlimmer wird, wenn wir keine Therapie beginnen.
Ich kann ihn wohl nicht freiwillig gesetzlich versichern, weil mein Mann der Mehrverdiener ist. Neu privat versichern wird mit den psychischen Vordiagnosen unmöglich sein.
Ich wäre um Ihre Einschätzung sehr dankbar! Liebe Grüsse
Einsatz editiert am 24.04.2018 21:09:03
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider scheint das Vorgehen der PKV, ohne den Vertrag gesehen zu haben, nicht als unzulässig.
Zwar gehört eine derartige Therapie zum Leistungskatalog der GKV.
Allerdings sind Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab und schließen die Kostenübernahme aus oder schränken die Leistungen ein.
Daher kann es durchaus sein, dass die PKV zulässig handelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller25. April 2018 | 14:19
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Unser Sohn ist allerdings nicht psychisch erkrankt in die Versicherung gekommen, sondern ist von Geburt an bei dieser privaten Versicherung ( weil wir ihn nicht gesetzlich versichern durften). Ist der Ausschluss dennoch rechtens?
Vielen Dank und Liebe Grüsse
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt25. April 2018 | 16:27
Vielen Dank für die Klarstellung. Gleichwohl können generelle Ausschlüsse im Versicherungsvertrag vereinbart sein.