Selbstauskunft beim BKA - Interpol

29. März 2018 19:39 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Zusammenfassung

Kann ich wegen unbezahlter Rechnungen im Ausland auf einer Interpol Liste landen?

Grundsätzlich nicht, denn Interpol befasst sich mit schweren Verbrechen und organisierter Kriminalität. Eine unbezahlte Stromrechnung von 1000 Euro führt nicht zu einer Interpol-Fahndung.

Ich habe einige Jahre lang in Südostasien gelebt und bin vor ca 3 Monaten wieder zurück nach Deutschland gezogen.

Ich habe dort eine unbezahlte Stromrechnung hinterlassen in Höhe von ca 1000€. Das könnte als Betrug aufgefasst werden, falls ich deswegen angezeigt werde. Mir was das eigentlich egal, da ich keinerlei Interesse daran habe jemals wieder in dieses Land einzureisen. Allerdings möchte ich ab nächstem Monat für einige Monate außerhalb der EU reisen und habe angefangen darüber nachzudenken, ob es denn möglich sei, dass gegen mich eine Interpol Notice oder Diffusion vorliegt (oder in der Zukunft vorliegen wird). Die meisten Leute, mit denen ich darüber spreche finden es lachhaft, dass ich mir bei einem solch geringen Betrag über Interpol Sorgen mache (und vielleicht habe sie ja Recht), nur möchte ich trotzdem auf der sicheren Seite sein.

Da es anscheinend gar nicht mal so einfach ist direkt von Interpol Informationen zu bekommen, habe ich mich nun gefragt, ob das BKA mir im Rahmen einer Selbstauskunft mitteilen würde, falls es bei Interpol etwas über mich findet (oder ob mir nur mitgeteilt wird, ob in Deutschland etwas gegen mich vorliegt, was es definitiv nicht tut).

Also die erste Frage wäre, wie wahrscheinlich ist es, dass ich auf eine Interpol Liste komme oder kommen könnte?

Und die zweite Frage ist eben, ob das BKA mir auch über evtl. Interpoleinträge zu meiner Person Auskunft geben würde oder nur über Informationen über mich aus Deutschland.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.

Einsatz editiert am 29.03.2018 20:13:44

Einsatz editiert am 30.03.2018 01:11:11

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich halte es für ausgeschlossen, dass Sie wegen einer offenen Stromrechnung in Höhe von 1000,00 Euro bei Interpol gemeldet sind. Auf die Fahndungsliste bei Interpol werden Personen gesetzt, die Verbrechen begangen haben oder der organisierten Kriminalität verdächtig sind. Die offene Stromrechung führt zu einem zivilrechtlichen Anspruch des Stromanbieters. Nur wenn Sie nie die Absicht hatten, den Strom zu bezahlen, könnte Eingehungsbetrug vorliegen. Weil dies aber kein schwerwiegendes Verbrechen ist, wird sowas nicht Interpol gemeldet.

Das BKA gibt Ihnen auf formlose schriftliche Anfrage, der Sie eine Kopie Ihres Ausweises beifügen müssen, Auskunft, auch über Interpoleinträge, die es bei Ihnen aber aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nicht geben wird.

Zudem können Sie auch über die Seite von Interpol Auskünfte einholen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt

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