Sozialabgaben für Direktversicherung

16. September 2007 17:41 |
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Sozialversicherungsrecht


im juni 2005 schloss ich eine direktversicherung ab. lt. versicherung wurde lt. gestz der arbeitgeber als versicherungsnehmer eingetragen und ich als begünstigter.
meine lebensgefährtin wurde arbeitslos und da geld benötigt wurde, kündigte ich diese direktversicherung im juli 2007 diese versicherung. der restwert wurde mir im august ausbezahlt, mit dem hinweis, dieser sei noch sozialversicherungpflichtig.
nun wurden diese sozialbeiträge komplett mit meiner lohnabrechnung verrechnet und entsprechend vom lohn abgezogen.
demnach bleibt nur ein restnettolohn von 130,00 euro übrig.
zur zeit bezieht meine lebensgefährtin keinerlei einkommen, ich bin somit alleinverdiener.

frage: ist es rechts die sozialversicherungsabgaben auf einmal zu belasten, ohne diese mit der lohnsteuerjahresabrechnung geltend zu machen?

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