Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben folgendermaßen:
Lohnt sich sich ein insgesamter Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheides, mittlerweile 888,80 €,
oder wäre ein Zivilprozess zu risikoreich?
1. Widerspruch gerichtlicher Mahnbescheid:
Hierzu sollten Sie beachten, dass ohne Widerspruch der gerichtliche Mahnbescheid in einen Vollstreckungsbescheid übergeht, d.h. die Schadenssumme gegen Sie vollstreckbar ist. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob Sie den Schaden verursacht haben oder nicht. Ein Widerspruch führt dann gegebenfalls zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Sachverhalt verhandelt wird und Beweise vorgelegt und Argumente ausgetauscht werden.
2. Chancen im Zivilprozess:
Dies kann nicht genau vorhergesagt werden.
Ein Mietwagenunternehmen ist jedenfalls grundsätzlich für Schäden am Mietfahrzeug darlegungs- und beweispflichtig. Gelingt der Beweis, dass das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wurde, wird vermutet, dass die Beschädigung während der Mietzeit eingetreten ist. Dann müssten Sie beweisen, dass Sie das Auto unbeschädigt zurück gegeben haben.
Nach Ihrer Schilderung tritt die Firma erst 7 Tage nach Abgabe des Wagen an Sie heran und moniert einen Lackschaden, obwohl Sie eine Übergabe vor Ort gemacht haben. Das Übergabeprotokoll müsste ja ausweisen, " keine Neuschäden" und den Zusatz zum Verschmutzungsgrad. D.h. ein stichfester Beweis stellt dies nicht dar. Einerseits ist zwischen Übergabe und Schadensmeldung eine Woche vergangen (der Kratzer könnte auch nach Übergabe entstanden sein) und andererseits wurde der Kratzer bei Übergabe nicht erkannt. In Bezug auf letzteres wird man wohl dann argumentieren, dass der kratzer aufgrund der Vermutzung nicht erkennbar gewesen sei.
Inwieweit das Gericht dies als Beweis gelten lässt, kann nicht eingeschätzt werden.
Sollte für das Gericht dies als Nachweis ausreichen, so müssten Sie Beweisen, dass der Kratzer bei Übergabe nicht vorhanden gewesen ist. Einen solchen beweis führt man regelmäßig mit der Kopie/Durchschlag des Übergabeprotokolls oder aber mit Zeugen, soweit man das Auto nicht allein zurückgegeben hat.
Leider haben Sie das Übergabeprotokoll vom Zeitpunkt der Übergabe nicht, dann wäre die Beweisführung für Sie einfacher.
Sie sehen, dass es für die Mietwagenfirma bereits eine gewisse Unsicherheit im Prozess gibt, bereits nachzuweisen, dass Während ihrer Mietzeit der lackschaden entstanden ist. In der Folge jedoch auch für Sie, da Sie kein Exemplar des Übergabeprotokolls haben.
Fazit:
Da der Sachverhalt und Beweislasten für den gerichtlichen Mahnbescheid keine Rolle spielen, ist ein Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid, auch ein Mittel, dass der Sachverhalt überhaupt geprüft und nachgewiesen wird.
Wie Ihre Chancen konkret liegen, kann nicht seriös beantwortet werden, da dies maßgeblich von der Beweiswürdigung des Gerichts abhängen wird. Jedenfalls bestehen für beiden Seiten Risiken den Rechtsstreit zu verlieren.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
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Vielen Dank für Ihre Antwort,
sie schrieben " Nach Ihrer Schilderung tritt die Firma erst 7 Tage nach Abgabe des Wagen".
Das ist so nicht korrekt, die Abgabe erfolgte am 29.08.. Über den Schaden wurde ich am 07.11. informiert.
Dementsprechend liegen 10 Wochen dazwischen, könnte der Zeitraum für eine Urteilsfindung relevant sein?
Wäre die Angabe "Fahrzeug nass und dreckig" durch einen Wetterbericht anfechtbar?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Da habe ich das Datum falsch gelesen.
Insofern ist der Zeitraum zwischen Übergabe und Schadensmeldung ja noch viel größer, d.h. es liegt noch mehr Zeit dazwischen, in der der Kratzer nach der Übergabe entstanden sein könnte. Dies ist für Sie vorteilhaft.
Wäre die Angabe "Fahrzeug nass und dreckig" durch einen Wetterbericht anfechtbar?
Sie wären dann vom Gegenteil in der Beweispflicht, d.h. Sie müssen Nachweisen, dass das Auto bei der Übergabe nicht nass und dreckig gewesen ist. Diesen Beweis könnten Sie beispielsweise mit Zeugen führen.