Sehr geehrte(r) Fragende(r),
die Abgabe einer Steuererklärung mit dem Eintrag eines Gewinn - oder Verlustsaldos bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb entbindet Sie nicht von der Einreichung der tatsächlichen Gewinnermittlung für 2006. Sie haben eine Einnahme-Überschussrechnung zu fertigen, wobei für die Einnahmen und Ausgaben das Zu- und Abfluss-Prinzip gilt, d.h. es sind die tatsächlichen geleisteten Zahlungsein- und ausgänge maßgeblich. Sollte sich hieraus nun ein anderer Gewinn oder Verlust ergeben, als sie bislang angegeben haben, so ist dieses unerheblich, da die Einkommensteuer bislang schließlich noch gar nicht festgesetzt ist, sich das Festsetzungsverfahren noch im vorläufigen Status befindet (entnehme ich Ihren Angaben) und somit der ganze Steuerfall komplett offen ist.
Die Ihrer Gewinnermittlung zu Grunde liegenden Belege brauchen Sie vorerst dem Finanzamt nicht einzureichen, es genügt die reine schriftliche Gewinnermittlung, die sie für 2006 bitte auch bereits in der dafür vorgesehenen Anlag zur Einkommensteuererklärung fertigen (Anlage ÜR).
Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.
Sollten sie Hilfe benötigen, so befinde ich mich in Bürogemeinschaft mit der Steuerkanzlei meines Vater, die Ihnen gerne unter vorheriger Kostenaufklärung weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Danke für die schnelle Antwort Frau Seiter!
D.h. ich reiche ein EÜR Formular nach - und muss für 2007
Umsatzsteuervoranmeldungen nachreichen ? Setzt mich das FA darüber in Kenntniss nach Bearbeitung meiner Einkommensteuer 2006 oder sollte ich mich selbst darum kümmern?
mit freundlichen Grüssen
Angela Schmidt
Sehr geehrte Fragende,
„ich reiche ein EÜR Formular nach“ - richtig
„und muss für 2007
Umsatzsteuervoranmeldungen nachreichen ?“
Nein, das müssen Sie nicht, Sie werden vom Finanzamt dazu selber aufgefordert.
Sie müssen sich nicht selber darum kümmern. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist davon auszugehen, dass der Kleinunternehmerstatus entfallen wird, sodass für 2007 Umsatzsteuer abzuführen ist. Das wird das Finanzamt Ihnen aber mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter