Kleinunternehmer - Gewinnermittlung

12. September 2007 18:33 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Kleinunternehmer seit 16.7.2004.
2004 und 2005 unter 17500 Euro Umsatz (eBay).
Hatte 2004+2005 Gewinn mit 0 Euro angegeben, was auch stimmte und das wurde nicht beanstandet.
2006 erzielte ich einen Umsatz von 18191 Euro (eBay)

Das FA möchte eine Gewinnermittlung von mir, da ich 500 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb in meiner Einkommensteuererklärung 2006 angegeben habe, dummerweise, pro Forma und ohne gross nachzurechnen.
Meine Ausgaben aber lagen bei über 20000 Euro, d.h. ich habe ein reines Verlustgeschäft betrieben und dies erst jetzt, nach Überprüfung meiner Kontoauszüge festgestellt.

Belege habe ich nur : Rechnungen von Lieferanten,Kontoauszüge und monatliche Umsatzberichte von eBay.Rechnungen habe ich nie ausgestellt.

Ich bin jetzt etwas ratlos was ich tun soll;dem FA dies so mitteilen wie jetzt Ihnen? Schriftlich mitteilen, daß ich mich geirrt habe und alles an Belegen mitschicken? Oder genügt zunächst einmal eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ohne die einzelnen Posten (ich habe über 1000 Artikel verkauft!) zu hinterlegen?
Z.Bsp: 18191 Euro Umsatz über eBay-Verkäufe erzielt(Umsatzberichte mitschicken),20000 Euro Ausgaben für Warensendungen (Rechnungen mitschicken) und Rückerstattungen (Kontoauszüge mitschicken).
Wie wird es das FA auffassen, wenn aus meiner Angabe von 500 Euro Gewinn auf einmal eine Verlustrechnung wird - das klingt wohl nicht glaubwürdig.

Ich danke Ihnen für Ihren Rat

Sehr geehrte(r) Fragende(r),

die Abgabe einer Steuererklärung mit dem Eintrag eines Gewinn - oder Verlustsaldos bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb entbindet Sie nicht von der Einreichung der tatsächlichen Gewinnermittlung für 2006. Sie haben eine Einnahme-Überschussrechnung zu fertigen, wobei für die Einnahmen und Ausgaben das Zu- und Abfluss-Prinzip gilt, d.h. es sind die tatsächlichen geleisteten Zahlungsein- und ausgänge maßgeblich. Sollte sich hieraus nun ein anderer Gewinn oder Verlust ergeben, als sie bislang angegeben haben, so ist dieses unerheblich, da die Einkommensteuer bislang schließlich noch gar nicht festgesetzt ist, sich das Festsetzungsverfahren noch im vorläufigen Status befindet (entnehme ich Ihren Angaben) und somit der ganze Steuerfall komplett offen ist.

Die Ihrer Gewinnermittlung zu Grunde liegenden Belege brauchen Sie vorerst dem Finanzamt nicht einzureichen, es genügt die reine schriftliche Gewinnermittlung, die sie für 2006 bitte auch bereits in der dafür vorgesehenen Anlag zur Einkommensteuererklärung fertigen (Anlage ÜR).

Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.

Sollten sie Hilfe benötigen, so befinde ich mich in Bürogemeinschaft mit der Steuerkanzlei meines Vater, die Ihnen gerne unter vorheriger Kostenaufklärung weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

Rückfrage vom Fragesteller 12. September 2007 | 20:19

Danke für die schnelle Antwort Frau Seiter!

D.h. ich reiche ein EÜR Formular nach - und muss für 2007
Umsatzsteuervoranmeldungen nachreichen ? Setzt mich das FA darüber in Kenntniss nach Bearbeitung meiner Einkommensteuer 2006 oder sollte ich mich selbst darum kümmern?
mit freundlichen Grüssen
Angela Schmidt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. September 2007 | 20:39

Sehr geehrte Fragende,

„ich reiche ein EÜR Formular nach“ - richtig

„und muss für 2007
Umsatzsteuervoranmeldungen nachreichen ?“

Nein, das müssen Sie nicht, Sie werden vom Finanzamt dazu selber aufgefordert.
Sie müssen sich nicht selber darum kümmern. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist davon auszugehen, dass der Kleinunternehmerstatus entfallen wird, sodass für 2007 Umsatzsteuer abzuführen ist. Das wird das Finanzamt Ihnen aber mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER