Krankenversicherung, Kündigung wegen Umzug ins Ausland

| 20. Oktober 2017 14:04 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Zusammenfassung

Müssen pflichtversicherte Rentner bei einer Auswanderung weiterhin Krankenkassenbeiträge in Deutschland bezahlen?

Ja, eine Krankenversicherung ist immer verpflichtend, auch im EU Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fällt nicht einfach weg. Wer als Rentner in ein EU-Land zieht, bleibt aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens auf Wunsch weiterhin Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und kann deren Leistungen am neuen Wohnort in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie ausschließlich eine Rente aus Deutschland erhalten und im Ausland keinen eigenen Rentenanspruch haben.

Wir sind Rentner.
Wir sind in der deutschen KV und PV pflichtversichert.
Ich beziehe ausschliesslich deutsche Rente, mein Lebensgefährte sowohl deutsche als auch luxembourgische Rente.
Im Juli haben wir unseren deutschen Wohnsitz abgemeldet und sind nach Ungarn verzogen.
Wir möchten die deutsche Pflichtversicherung kündigen und uns in Ungarn selbst versichern.
Wir möchten nicht von der deutschen Versicherung unter fortlaufender Beitragszahlung nach Deutschland an die ungarische KV weitergereicht werden.
Die KV besteht nun darauf dass wir in Deutschland weiterhin versichert bleiben müssen und nicht kündigen können.
Haben wir einen Rechtsanspruch darauf die deutsche Kv und PV zu kündigen?
Wie sähe die Rechtslage aus wenn wir in einen außereuropäischen Staat verzogen wären?
( Wir waren einige Zeit in Namibia und mussten uns hierfür privat versichern. Die deutsche Versicherung hat weiterhin die Beiträge kassiert jedoch keinerlei Leistungen erbracht bzw ersetzt ).



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht darauf bestehen, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung bleiben.

Nachdem Sie nach Ungarn verzogen sind, endet Ihre Versicherungspflicht in Deutschland und Sie haben die Möglichkeit, die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu kündigen. Der Kündigung müssen Sie zum Nachweis Ihrer Auswanderung eine Abmeldebescheinigung beifügen. Selbst wenn Sie in Deutschland noch gemeldet wären, aber Ihren Wohnort ins Ausland verlegt haben, hätten Sie ein Kündigungsrecht. Sie müssen nur Unterlagen vorlegen, aus denen sich ergibt, dass Sie Ihren Wohnort ins Ausland verlegt haben.

Daher sollten Sie unverzüglich unter Beifügen der Abmeldebescheinigung schriftlich kündigen.

Wenn Sie eines Tages zurückkehren, muss die gesetzliche Krankenversicherung, bei der Sie zuletzt versichert waren, Sie sogar wieder aufnehmen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
LL.M. für Versicherungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 2. November 2017 | 11:53

die Krankenkasse hat heute schriftlich informiert dass ich nicht kündigen könne.
Als Bezieher einer ausschliesslich deutschen Rente könnte ich nur über E121 an die ungarische Kasse weitergeleitet werden und müsse weiterhin deutsche Beiträge zahlen.
Ich habe Sie so verstanden dass ich auf jeden Fall die deutsche Pflichtversicherung beenden darf.
Kann ich mich rechtsverbindlich auf diese Auskunft berufen?
freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. November 2017 | 17:51

Sehr geehrter Fragesteller,

ich habe heute mit einer gesetzlichen Krankenversicherung Rücksprache genommen.

Diese teilte mir mit, dass pflichtversicherte Rentner bedauerlicherweise tatsächlich gezwungenermaßen in der Krankenversicherung verbleiben müssen. Anders wäre es, wenn Sie freiwillig versichert wären oder keine deutsche Rente beziehen. Laut Auskunft der Krankenversicherung genießen Sie allerdings in Ungarn über die deutsche Krankenversicherung Versicherungsschutz. Daher ist eine ungarische Krankenversicherung nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 20. Oktober 2017 | 15:47

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ganz herzlichen Dank für die Beantwortung.
Ich werde mich gerne darauf berufen denn die KV hat die Rechtmässigkeit meiner Kündigung bestritten.

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