Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht darauf bestehen, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung bleiben.
Nachdem Sie nach Ungarn verzogen sind, endet Ihre Versicherungspflicht in Deutschland und Sie haben die Möglichkeit, die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu kündigen. Der Kündigung müssen Sie zum Nachweis Ihrer Auswanderung eine Abmeldebescheinigung beifügen. Selbst wenn Sie in Deutschland noch gemeldet wären, aber Ihren Wohnort ins Ausland verlegt haben, hätten Sie ein Kündigungsrecht. Sie müssen nur Unterlagen vorlegen, aus denen sich ergibt, dass Sie Ihren Wohnort ins Ausland verlegt haben.
Daher sollten Sie unverzüglich unter Beifügen der Abmeldebescheinigung schriftlich kündigen.
Wenn Sie eines Tages zurückkehren, muss die gesetzliche Krankenversicherung, bei der Sie zuletzt versichert waren, Sie sogar wieder aufnehmen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
LL.M. für Versicherungsrecht
die Krankenkasse hat heute schriftlich informiert dass ich nicht kündigen könne.
Als Bezieher einer ausschliesslich deutschen Rente könnte ich nur über E121 an die ungarische Kasse weitergeleitet werden und müsse weiterhin deutsche Beiträge zahlen.
Ich habe Sie so verstanden dass ich auf jeden Fall die deutsche Pflichtversicherung beenden darf.
Kann ich mich rechtsverbindlich auf diese Auskunft berufen?
freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe heute mit einer gesetzlichen Krankenversicherung Rücksprache genommen.
Diese teilte mir mit, dass pflichtversicherte Rentner bedauerlicherweise tatsächlich gezwungenermaßen in der Krankenversicherung verbleiben müssen. Anders wäre es, wenn Sie freiwillig versichert wären oder keine deutsche Rente beziehen. Laut Auskunft der Krankenversicherung genießen Sie allerdings in Ungarn über die deutsche Krankenversicherung Versicherungsschutz. Daher ist eine ungarische Krankenversicherung nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt