Anwalt erstattet treuhänderisch verwaltetes Geld nicht

| 18. Dezember 2016 17:52 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Anwalt erstattet von ihm treuhänderisch verwaltetes Geld (Zahlungen von Prozeßgegnern) trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung hierzu nicht. Die Zahlungen hat er im Zeitraum von Dezember 2013 bis Mai 2014 erhalten. Eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung habe ich bisher nicht verschickt.

Welche Verjährungsfrist besteht und was muss ich tun, um eine Verjährung abzuwenden?

18. Dezember 2016 | 18:44

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


hier werden Sie ein Mahnverfahren noch dieses Jahr einleiten müssen, um die möglicherweise eintretende Verjährunseinrede zu verhindern.


Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Und möglicherweise beginnt diese Frist schon am 31.12.2013 zu laufen, so dass Eile geboten sein kann.

Ob der Verjährungsbeginn so zu berechnen ist, lässt sich aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht genauer beantworten, da weder die Forderung, noch das zugrunde liegende Rechtsverhältnis und auch nicht der Anwaltsvertrag bekannt sind.


Daher werden Sie sicherheitshalber nun das Mahnverfahren einleiten müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 20. Dezember 2016 | 08:51

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