Überspannungsschäden (3.000 €) im Haus - Schadensersatz wie geltend machen
Wir hatten in unserem Einfamilienhaus am 09.09.2016 (7:50 h, sonniger Tag, keine Gewitter) eine massive Störung der elektrischen Anlage mit Spannungsschwankungen/Überspannungen und Kurzschlüssen im ganzen Haus. Einige Geräte mit fingen sogar an zu schmoren, speziell die verbauten Netzteile. Bei einem Drucker kam es zu starker Rauch- und Geruchsentwicklung. Ohne unsere Anwesenheit im Haus zum Schadenszeitpunkt wäre auch ein Brand denkbar gewesen.
Zur Schadensbegrenzung haben wir nach wenigen Minuten alle Sicherungen des Hauses abgeschaltet und einen Elektriker (Firma A) um einen Notfalltermin gebeten. Fehlerdiagnose des Elektrikers war, dass die Spannungsschwankungen durch eine fehlende Neutralleiter-Brücke (nur ein fehlender Draht!) am Zählerklemmstein verursacht wurden. Bedingt durch die Spannungsspitzen entstanden uns Schäden im Haus an elektrischen Geräten im Gesamtwert von min. 3.000,- € an reinen Materialkosten / Wiederbeschaffungskosten (Beispiele: Drucker, Heizungssteuerung, 25 Einbauspots, Garagentorantrieb, weitere Beleuchtungskörper etc.).
Laut Firma A ist die Grundinstallation im Zählerschrank grob fehlerhaft ausgeführt worden, da ein entscheidender Draht (die erwähnte Neutralleiter-Brücke) vergessen wurde einzubauen.
In der Folge haben wir die bauausführende Firma (Firma B) angeschrieben und diesen massiven Mangel der Bauausführung reklamiert, der sich allerdings - aus noch nicht geklärten Ursachen – erst 14 Jahre nach Bauabnahme erstmalig manifestiert hat. Weitere Untersuchungen durch den Hauselektriker der Firma B hatten das Ergebnis, dass die Falschinstallation erst im Zusammenhang mit einer ergänzenden Installation einer Überspannungsschutzeinrichtung im Stromverteiler vor 7 Jahren erfolgte. Diese ergänzende Installation wurde aber nicht durch den Hauselektriker der Firma B vorgenommen, sondern durch eine Elektrofirma (Firma C), die vor 7 Jahren eine Photovoltaik Anlage auf dem Dach montiert hat. Zu der Installation der Überspannungsschutzeinrichtung hat uns seinerzeit die Firma C geraten. Die Firma C ist aktuell leider nicht mehr ansprechbar, C hat sich 2015 geordnet aufgelöst (keine Insolvenz).
Frage: gibt es einen Ansatz für uns auch nach 7 Jahren noch einen Schadensersatzanspruch gegenüber C geltend zu machen? Sind Betriebshaftpflichtversicherungen auch nach erfolgter Auflösung von Firmen noch in der Verantwortung? Die üblichen Gewährleistungsfristen sind hier wohl leider abgelaufen, wie sieht es jedoch bei grob fahrlässig ausgeführten Arbeiten aus, die erst nach 7 Betriebsjahren zu einem Schadensereignis führten?
Unsere Wohngebäudeversicherung ist hier leider nicht in die Pflicht zu nehmen, da es sich nicht um durch einen Blitz ausgelösten Überspannungsschaden handelt. Dies haben wir geprüft.
Laut zuständigem Stromversorger gab es zum Schadenszeitpunkt keine Spannungsunregelmäßigkeiten im Stromnetz. Ebenso haben wir mit den unmittelbaren Nachbarn gesprochen, auch dort keine Unregelmäßigkeiten. Ursache des Schadens liegt also definitiv in unserer falsch ausgeführten Elektroinstallation.