Abtretungserklärung für Fotos

5. Oktober 2016 19:12 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich bin ganz frisch selbstständige Fotografin und habe für eine Kundin gearbeitet, die für ihre Homepage Fotos von Menschen haben wollte. Sie wird diese Fotos also gewerblich nutzen. Auf Ihrer Homepage und gewerblicher Facebookseite. Ich brauche für mich eine formullierte Abtretungserklärung und eine Einverständniserklärung der abgelichteten Personen, dass diese Bilder gewerblich genutzt werden dürfen. Meine Kundin traut sich sonst vorher nicht die Bilder zu veröffentlichen.Sollte/Muss ein Zusatz angegeben werden in der beiden Erklärungen, dass die Bilder nicht für andere Zwecke gewerblich genutzt oder gar verkauft werden dürfen? Bzw. sollte in der Einverständniserklärung der Personen drin stehen, dass diese die Bilder auch nicht für private Zwecke (z.B. auf Facebook als Profilbild genutzt werden oder ebenfalls weiterverkauft werden?)
Vielen Dank

Einsatz editiert am 06.10.2016 08:40:52

6. Oktober 2016 | 09:53

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei Fotos von Menschen sind immer zwei Rechtsbereiche zu beachten: Einerseits die Urheberrechte des Fotografen an dem Foto, andererseits die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person (Recht am eigenen Bild). Ohne Einwilligung des Fotografen darf die abgebildete Person das Foto nicht benutzen, auch nicht für private Zwecke auf seiner Homepage etc. veröffentlichen und erst recht nicht verkaufen. Ohne Einwilligung der abgebildeten Person dürfen Sie aber ebenfalls das Foto nicht nutzen. Und Ihre Kundin darf das Foto nur nutzen, wenn das Einverständnis der abgebildeten Person vorliegt und Sie als Urheberin Ihre Nutzungsrechte an Sie abtreten.

In der Tat sollte daher sowohl ein schriftliches Einverständnis eingeholt als auch die Rechte an die Kundin schriftlich abgetreten werden und die von Ihnen erwähnten Punkte dort ausdrücklich geregelt werden. Gerne kann ich Ihnen dies kurz vorformulieren. Da Sie eine öffentliche und keine vertrauliche Anfrage gestellt haben, kann ich hier leider keine Dateien anhängen. Bitte schreiben Sie mir eine kurze E-Mail an meine Kanzleiadresse info@jan-wilking.de, damit ich Ihnen diese direkt per E-Mail zusenden kann.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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