Verweiegung der Zurechnung des Verpflegungsmehraufwandes

| 23. September 2016 14:06 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,



ich arbeite seid 5 Jahren im Rettungsdienst als Rettungsanitäter und bin für die Notfallrettung auf einem Rettungswagen und auch für den Krankentransport eingestellt mit einer 4 Tage/Woche und einem 12 Std. Dienst.



Die Dienste werden bei uns auf 2 verschiedenen Wache geleistet, da niemand für eine feste Wache fest eingestellt wurde.



Die letzten Jahre hatte ich keinerlei Probleme mit FA um meinen Verpflegungsmehraufwand gelten zu machen. Dieses Jahr habe ich leider nur Probleme mit dem FA. Einen Einspruch den ich im Juni diesen Jahres eingelegt hatte da nicht nur die Verpflegungspauschale nicht berechnet wurde sondern ebenso auch die Kilometerpausche etc. wird derzeit von der Rechtsabteilung überprüft und dieses dauert nun schon gute 5 Monate.



Ich hatte von meinem Arbeitgeber einen Vordruck von der Kanzlei Katz & Partner aus dem Internet ausfüllen lassen für den Verpfelegungsmehraufwand wieviel Tage ich im letzten Jahr im Dienst war. Dieses wird vom Finanzamt einfach nicht akzeptiert. Ich bekomme in jedem Schreiben immer nur mitgeteilt das kein Nachweis vorliegen würde und jedesmal wird in dem Schreiben das BFH-Urteil vom 19.1.2012, VI R 23/11 , BStBI. II2011, 472 mit reingesetzt.



Mein Arbeitgeber soll nun wieder das selbe Dokument ausfüllen welches ich schon lange nachgereicht habe zusammen mit meinem Einspruch.



Ich hoffe das Sie mir irgendwie helfen können damit ich nun auch endlich mein Geld vom FA bekomme.

Einsatz editiert am 23.09.2016 19:15:10

27. September 2016 | 07:54

Antwort

von


(731)
Tessiner Str. 63
18055 Rostock
Tel: 0162-1353761
Tel: 0381-2024687
Web: https://doreen-prochnow.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist eine sehr missliche Situation in der sie sich befinden. Es ist unverständlich, warum das Finanzamt hier nicht zu ihren Gunsten entscheidet, zumal das vom Finanzamt zitierte Urteil zu ihren Gunsten streitet, und den Mehraufwand zu spricht, wenn der Arbeitgeber mehr als eine Tätigkeitsstelle beim Arbeitgeber hat, die nicht auf dem gleichen Betriebsgelände liegt.

Ich empfehle ihnen folgenden Weg, lassen sie sich vom Arbeitgeber alels bestätigen und lassen sie ihn auch beide Anschriften der unterschiedlichen Wachen bzw. auch Extra den Einsatz auf Fahrezeugen bescheinigen.

Suchen sie so dann einen Anwalt ( Es muss kein Fachanwalt für Steuerrecht sein, allerdings sollten Erfahrungen mit dem FÜR SIE ZUSTÄNDIGEN Finanzamt vorliegen) auf. Lassen sie diesen den Widerspruch verfassen und absenden. Zeitgleich soll er den Antrag stellen, seine Beauftragung als notwendig festzustellen, so dass das Finanzamt beim Obsiegen seine Kosten trägt.

Der Anwalt wird die Akte anfordern und den Widerspruch einreichen ( was die Behörde unter Umständen ein wenig animiert) und kann dann Anfechtungsklage bei ablehnenden Bescheid oder Untätigkeitsklage bei 3 Monate lang ausbleibenden Bescheid einreichen. Ich sehe nicht, dass sie sich hier ohne anwaltliche Hilfe weiterkommen. Den ortsansässigen Kollegen empfehle ich, da dieser oft auch beim Finanzamt schon Kontakte hat, und hier eventuell auf dem kurzen Weg schon etwas zu ihren Gunsten erreichen kann.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Doreen Prochnow

Bewertung des Fragestellers 29. September 2016 | 09:51

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Kurze und knappe Antwort. Sehr verständlich auf dem ersten Blick positiv für mich beantwortet. Ebenso positiv die Anmerkung schnell einen Antwalt beauftragen der sich der sache hargenau annimmt.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Doreen Prochnow »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. September 2016
5/5,0

Kurze und knappe Antwort. Sehr verständlich auf dem ersten Blick positiv für mich beantwortet. Ebenso positiv die Anmerkung schnell einen Antwalt beauftragen der sich der sache hargenau annimmt.


ANTWORT VON

(731)

Tessiner Str. 63
18055 Rostock
Tel: 0162-1353761
Tel: 0381-2024687
Web: https://doreen-prochnow.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht