Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist eine sehr missliche Situation in der sie sich befinden. Es ist unverständlich, warum das Finanzamt hier nicht zu ihren Gunsten entscheidet, zumal das vom Finanzamt zitierte Urteil zu ihren Gunsten streitet, und den Mehraufwand zu spricht, wenn der Arbeitgeber mehr als eine Tätigkeitsstelle beim Arbeitgeber hat, die nicht auf dem gleichen Betriebsgelände liegt.
Ich empfehle ihnen folgenden Weg, lassen sie sich vom Arbeitgeber alels bestätigen und lassen sie ihn auch beide Anschriften der unterschiedlichen Wachen bzw. auch Extra den Einsatz auf Fahrezeugen bescheinigen.
Suchen sie so dann einen Anwalt ( Es muss kein Fachanwalt für Steuerrecht sein, allerdings sollten Erfahrungen mit dem FÜR SIE ZUSTÄNDIGEN Finanzamt vorliegen) auf. Lassen sie diesen den Widerspruch verfassen und absenden. Zeitgleich soll er den Antrag stellen, seine Beauftragung als notwendig festzustellen, so dass das Finanzamt beim Obsiegen seine Kosten trägt.
Der Anwalt wird die Akte anfordern und den Widerspruch einreichen ( was die Behörde unter Umständen ein wenig animiert) und kann dann Anfechtungsklage bei ablehnenden Bescheid oder Untätigkeitsklage bei 3 Monate lang ausbleibenden Bescheid einreichen. Ich sehe nicht, dass sie sich hier ohne anwaltliche Hilfe weiterkommen. Den ortsansässigen Kollegen empfehle ich, da dieser oft auch beim Finanzamt schon Kontakte hat, und hier eventuell auf dem kurzen Weg schon etwas zu ihren Gunsten erreichen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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