Brief per Einschreiben abgeschickt - Adresse falsch

27. August 2016 16:54 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann ich Schadensersatz von der Post erhalten oder mein Eigentum zurückbekommen, wenn ein Einschreiben verloren gegangen ist?

Bei einem Einschreiben Einwurf gilt die Sendung als zugestellt, wenn sie in den Briefkasten der angegebenen Adresse eingeworfen wurde. Die Post haftet nur bis 20 Euro, und es ist schwer zu beweisen, dass die Sendung nicht angekommen ist. Prozessual gibt es wenige Chancen gegen die Post vorzugehen.

Vor ein paar Monaten habe ich einen PKW von privat gekauft. Fahrzeug (Opel) ist re-import aus Frankreich. Das zum Fahrzeug dazugehörige Serviceheft ist somit auf französisch.
Habe beim Autohaus, wo die Inspektionen gemacht wurden, angerufen und nachgefragt, ob sie die Daten (mit Stempel/Unterschrift) in ein leeres dt. Serviceheft übertragen würden, wenn ich diese zuschicke. Dies wurde bestätigt.
Daraufhin habe ich ein Brief fertig gemacht, ich dem das französische und das deutsche Serviceheft reingelegt wurden. Zusätzlich noch einen Zettel mit meiner Anschrift, Telefonnummer, und einen fertig adressierten und frankierten Rückumschlag. Dies wurde am 25.05.2016 als Einschreiben Einwurf abgeschickt.
Laut Sendungsverfolgung wurde der Brief am 01.06.2016 erfolgreich zugestellt.
Da ich jedoch einige Tage des Wartens keine Antwort erhalten habe, habe ich beim Autohaus angerufen und nachgefragt. Dort ist der Brief nie erschienen.
Also bin ich dort selbst hingefahren (über 200km). Dort angekommen musste ich feststellen, dass dort das Autohaus nicht mehr existiert (Telefonnummer ist geblieben, sind umgezogen). Auch habe ich bei "Nachbarn" geklingelt und nachgefragt, ob dort der Brief zugestellt wurde. Fehlanzeige.
Am selben Tag bin ich zur Post gegangen und habe einen Nachforschungsauftrag erteilt.
Am 04.08.2016 erhielt ich einen Brief von der Post. Dem ist zu entnehmen: "unsere Recherchen haben ergeben, dass der Empfänger oder ein anderer Empfangsberechtigter des Einschreibens mit der Sendungsnummer (...) erhalten hat. Damit betrachten wir unsere Nachforschungen als abgeschlossen."
Am 06.08.2016 habe ich wieder ein Brief abgeschickt, diesmal als Einschreiben mit Rückschein (ich wollte wissen, wer den ersten Brief entgegengenommen hat). Diesen hab ich am 26.08.2016 zurückerhalten mit folgenden Vermerk: "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln."
Wie kann von der Post Schadensersatz erhalten (Einschreiben sind leider nur bis 20€ versichert), bzw. wie komme ich wieder an mein Eigentum? Wie kann es denn sein, dass der erste Brief zugestellt worden ist, der zweite aber nicht?
Da es wirtschaftlich wenig Sinn macht einen "echten" Anwalt aufzusuchen, erhoffe ich hier um Rat, bzw. Tipps. Einlieferungsbelege sind noch vorhanden. Vielen Dank

Einsatz editiert am 28.08.2016 11:28:28

Eingrenzung vom Fragesteller
28. August 2016 | 11:26
31. August 2016 | 07:48

Antwort

von


(87)
Hachelallee 88
75179 Pforzheim
Tel: 07231/1331993-0
Web: https://www.kanzlei-steenberg.de
E-Mail:

Guten Morgen,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Leider, dies kann ich bereits vorab sagen, sehe ich wenig Möglichkeiten, gegen die Deutsche Post vorzugehen.
Dies möchte ich wie folgt begründen:


Die vertraglich zu erbringenden Leistung ist der Transport und der Einwurf der Sendung in den Briefkasten der bezeichneten Adresse. Die Post wird dazu als Beweis den Einwurfbeleg anführen. Gerade beim Einschreiben Einwurf wird nicht verlangt, dass das Poststück physisch in die Hände einer natürlichen Person am Zustellungsort gelangt. Sie müssten also den Beweis führen, dass das Poststück nicht im Briefkasten des Autohauses angekommen ist. Dies ist faktisch unmöglich. Zwar können sie behaupten, dass das Autohaus aussagt, dass die Unterlagen nicht angekommen wären. Die Post könnte dagegen anführen, dass Sie den Brief eingeworfen hat und im Übrigen die Sendung im Autohaus abhandengekommen ist. Wenn z.B. der Umzug des Autohauses schon stattgefunden hat, jedoch noch ein Briefkasten montiert war, so hat auch die Post ihre Leistungen erbracht.
Sie haben sicherlich schon die AGB der Post durchgelesen. Wie Sie korrekt ausführen ist im Übrigen die Haftung bei Einwurf Einschreiben auf 20 € beschränkt. Diese Klausel dürfte auch Bestand haben.
Sie hätten, das muss sich so leider sagen, ein anderes Produkt der Post wählen müssen (Einschreiben Rückschein) bzw. die Sendung versichern müssen.

Prozessual sehe ich wenig Chancen, gegen die Post vorzugehen.
Was ich ihn jedoch vorschlagen möchte, ist der Kontakt zur Firmenzentrale des Fahrzeugherstellers. Soweit die Kundendienste bei einem Vertragshändler gemacht wurden, wird bei den meisten Herstellern digital ein Serviceheft geführt. Somit können Sie versuchen von Opel ein Ersatzdokument zu erhalten. Soweit die Servicenachweise zu Opel übertragen werden, können sie so in den Servicenachweis führen.

Leider kann ich Ihnen keine bessere Auskunft erteilen. Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen geholfen habe.

Beste Grüße

Jan Gregor Steenberg, LL. M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

(87)

Hachelallee 88
75179 Pforzheim
Tel: 07231/1331993-0
Web: https://www.kanzlei-steenberg.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Fachanwalt Medizinrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Versicherungsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER