um meinem Kunden und mir einen ellenlangen Vermittlungsvertrag zu ersparen, würde ich gerne einen normalen Kaufvertrag bereits mit dem Kunden in seinem Namen erstellen und dabei das Feld für den Käufer und den Kaufpreis freilassen.
Finde ich nun einen Käufer würde ich in Abwesenheit und Auftrag des Kunden den Namen des Käufers und den ausgehandelten Preis eintragen (Kunde teilt mir voher einen Mindestpreis mit). Anschließend würde ich "i.A." unterschreiben.
Wäre das eine zulässige Möglichkeit oder Laufe ich Gefahr im Nachhinein wegen Mängeln in Regress genommen zu werden, weil es nicht eindeutig genug war, dass ich nicht der Verkäufer bin? Das Inserat wird auch mit "im Kundenauftrag" gelistet und ich weise den Käufer auch verbal nochmals darauf hin.
Ich bekomme vom Verkäufer eine fixe Provision. Ich möchte so nicht umgehen Gewährleistung auf eigene Fahrzeuge geben zu müssen.
sofern schriftlich der Verkäufer mit richtigere Bezeichnung und vollständiger Adresse benannt ist, ist das kein Problem und Sie haften auch nicht für die Produkte, sofern Sie keine falschen Angaben zu den Produkten geben oder eigene Garantien verlauten lassen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.