dingliches Wohnrecht, evtl. Wohnrechtsverzicht wegen Pflegeheim, Hausräumung

| 15. Mai 2016 21:07 |
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Erbrecht


Beantwortet von


22:48

Meine Stiefmutter hat ein dingliches Wohnrecht auf Lebenszeit. Sie war mit meinem Vater seit 1980 verheiratet. Mein Vater starb 2007. Erbe des Hauses bin ich. Nun wird meine Stiefmutter krankheitsbedingt ins Pflegeheim gehen (91 Jahre alt, Schlaganfall). Sie selbst hat eine verheiratete Tochter, die auch als Betreuerin bestellt ist. Meine Frage lautet: wer ist für die Räumung des Hauses zuständig und wer trägt die Kosten?. Der Berechtigte oder der Eigentümer des Hauses?
Das Inventar ist von beiden Partnern zu Lebzeiten angeschafft worden.

15. Mai 2016 | 22:17

Antwort

von


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70173 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Prinzipiell erlischt das Wohnrecht auf Lebzeiten Ihrer Stiefmutter durch den Umzug in das Pflegeheim nicht, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen worden ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 5.08.2010, 5 W 175/10 -65, 5 W 175/10 ).

Das bedeutet, dass in der Konsequenz eine Räumung nicht vor Ihrem Tod erfolgen kann bzw. darf. Da Ihre Stiefmuttter somit nach wie vor ein Recht an der Nutzung der Räumlichkeiten hat, muss diese auch nicht räumen und entsprechende Kosten tragen.

Mit dem Ableben Ihrer Stiefmutter erlischt normalerweise das gewährte Wohnrecht. Sofern vertraglich keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, hat der Erbe der Wohnung bzw. des Hauses sodann für die Kosten der Räumung aufzukommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne nachfragen.

Sofern ich Ihre Frage hinreichend beantwortet habe, wäre ich über eine 5-Sterne-Bewertung dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-


Rückfrage vom Fragesteller 15. Mai 2016 | 22:39

Vielen Dank, Ihre Antwort hat mir schon geholfen. Ich hatte meiner Stiefmutter erklärt, dass sie trotz Umzug in das Pflegeheim weiterhin zur Zahlung der Grundkosten des Hauses verpflichtet ist, dass möchte sie allerdings auch nicht. Was ist in diesem Fall die beste Lösung, wobei ich hinzufügen möchte, dass wir eigentlich ein recht gutes Verhältnis zueinander haben.
Vielen Dank im voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Mai 2016 | 22:48

Aufgrund meiner Ausführungen hat Ihre Stiefmutter sodann jedoch diese Kosten weiter zu tragen.

Ansonsten müsste man sich eben gütlich dahingehend einigen, dass das Wohnrecht aufgehoben wird, Ihre Stiefmutter sich beispielsweise an den Räumungskosten beteiligt und die Grundkosten sodann von Ihnen getragen werden.

Bei der vertraglichen Gestaltung und Einigungsmöglichkeit sind Sie vollkommen frei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-

Bewertung des Fragestellers 15. Mai 2016 | 22:58

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Ich bin begeistert, Sehr kompetente Antwort. Es hat mir voll und ganz geholfen. Jederzeit wieder gern.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. Mai 2016
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