Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145
ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über Internetauktionen geschlossen werden.
Wer als Verkäufer einen Artikel bei einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.
Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden.
Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.
Hier war klar vorher vereinbart, dass 2 Stücke geliefert werden. Dieses wurde sogar noch einmal vom Verkäufer bestätigt. So haben Sie derzeit die faktisch die Wahl, darauf zu bestehen, dass auch wirklich zwei Stücke zum vereinbarten Preis geliefert werden. Oder sie mindern den Kaufpreis um die Hälfte, wenn der Verkäufer trotz Mahnung nur die Hälfte, also ein Stück liefert.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze
Kauf an einer internet Auktion
Hier finden Sie einen
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Norman Schulze
Guten tag,
Erstmals Entschuldigung für mein Deutsch, Ich bin Holländer und Verzug so gut wie möglich meine frage zu stellen.
Ich habe vor ein paar tagen in einer internet Auktion zwei Maschinen gekauft. Im zeit von der Auktion ist geschrieben "GILDEMEISTER GT 50 Lot of Spindle Automatics Lathe 2 pieces, max. longitudinal distance 540 mm, chuck diameter 160 (175), spindle diameter in front bearing 85 mm, slide travel plan X 1 and X 2 (150 mm), slide travel lengthwise Z 1/Z 2 till 450/476 mm, without driven tools, including chip conveyor, bar loader, for further details see pictures, ATTENTION: Lotnumber 103 is the suitable gantry loader for lotnumber 102 - dimensions in mm: approx. 7560 x 2300 x 1950 , weight in kg: approx. 6500 , Machine quality: unchecked loaded on truck".
Ich haette das idee das "2 pieces" richtig zwei stück, so zwei Dreschmaschinen sind. Ein paar tagen später hätte Ich die Rechnung bekommen und ist das selbe geschrieben und nicht korrigiert.
Ich haette die auktion firme angerufen und gesagt das es nicht deutlich ist für das Abtransport wie das mit der Verladung von zwei Maschinen muss. Die haben mir gesagt das es nur eine Maschine betrifft und das es ein ertum war in zeit von der Auktion. Ich habe gesagt das zum zeit der Auktion Ich meine Entscheidung zum kaufen gemacht hätte auf Grund von der information zum zeit der Auktion. Das die später gesendete Rechnung bindend ist wo auch steht "2 pieces". Weil da kein zweite Maschine ist habe Ich gesagt das Ich nur 50% von der Rechnung zahle und dan als Lösung eine Maschine akzeptiere. Jetzt sagt das auktionhaus das Ich die Rechnung vollständig zahlen muss und eine Entschuldigung dabei.
Meine frage ist: Kann das so, und habe Ich kein recht um nur 50% zu zahlen?
Bitte hilfe.
Mit freundlichen Grüße, Patrick
Verkäufer Verkäufer Recht zahlen
"
Danke sehr für die schnelle Beantwortung meine frage.
Schoene Grüße aus Holland!
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