Erbanspruch bei Todesfall der Mutter

| 15. März 2016 15:42 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Ehefrau war seid Jahren schwerstpflegebedürftig. Mit vorhandener notarieller Generalvollmacht hatte ich vor einigen Jahren unser Einfamilienhaus verkauft und mit meiner heutigen Partnerin gemeinsam ein Zweifamilienhaus erworben, indem wir meine Ehefrau bis zu ihrem Tode gemeinsam, unter besseren Bedingungen, pflegen konnten. Ich habe eine Hypothek zur Renovierung aufgenommen und stehe mit meiner Partnerin alleine im Grundbuch. Haben meine Kinder nach dem Tod der Mutter einen Erbanspruch an dem Haus oder tritt ein Erbrecht erst nach meinem Tode ein ? Sonstiges Vermögen ist zur Zeit nicht vorhanden.

15. März 2016 | 16:08

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ihre Kinder sind wegen § 1922 BGB mit dem Tod ihrer Mutter automatisch Erben geworden (es sei denn, sie wurden per Testament ausgeschlossen – dann wären sie auf den Pflichtteil im Sinne von § 2303 BGB verwiesen). Allerdings bezieht sich dieser Erbanspruch dann nur auf den Nachlass Ihrer Ehefrau – da diese aber nicht Eigentümerin des Hauses ist und sich aus Ihren Angaben auch keine anderen Rechte ergeben, bleibt das Haus außen vor; insofern können die Kinder also keine Ansprüche stellen.

Die Höhe des Erbteils der Kinder hängt davon ab, wie viele Kinder es gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 17. März 2016 | 17:51

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