Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ihre Kinder sind wegen § 1922 BGB
mit dem Tod ihrer Mutter automatisch Erben geworden (es sei denn, sie wurden per Testament ausgeschlossen – dann wären sie auf den Pflichtteil im Sinne von § 2303 BGB
verwiesen). Allerdings bezieht sich dieser Erbanspruch dann nur auf den Nachlass Ihrer Ehefrau – da diese aber nicht Eigentümerin des Hauses ist und sich aus Ihren Angaben auch keine anderen Rechte ergeben, bleibt das Haus außen vor; insofern können die Kinder also keine Ansprüche stellen.
Die Höhe des Erbteils der Kinder hängt davon ab, wie viele Kinder es gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
15. März 2016
|
16:08
Antwort
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