Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern Sie sicher ausschließen können, dass Sie bei dem Anbieter GMX keinen wirksamen Vertrag geschlossen haben, brauchen Sie selbstverständlich auch nicht den geforderten Betrag zahlen.
Sollten Sie aber doch einen Vertrag geschlossen haben, dann müssten Sie in der Tat für den Rechnungsbetrag sowie die Inkassogebühren aufkommen.
Ob ein Vertrag zwischen Ihnen und GMX zustande gekommen ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich bin der festen Überzeugung, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe.
Sollte das Inkassounternehmen auf die Zahlung weitergehend beharren und gerichtliche Schritte einleiten, wäre das in dem Fall dann Aussage gegen Aussage ergo nichts passiert? in dem Brief schreiben Sie:
"Da der hier in Frage stehende Vertrag per Internet abgeschlossen wurde, liegen unserer Auftraggerberin keine Vertragsunterlagen vor. Dies ist auch nicht erforderlich, da das Gesetz die Schriftform nur in Ausnahmefällen vorschreibt. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber nicht vor."
Die Aussage des Inkassounternehmens kann doch auf keinen Fall rechtens sein oder?
Mit freundlichen Grüßen
In einem Gerichtsverfahren müsste der Anspruchsteller bzw. Kläger die anspruchsbegründenen Tatsachen darlegen und beweisen, sprich er muss nachweisen, dass ein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist. Sollte ihm der Beweis nicht gelingen, geht seine Klage ins Leere.
Selbstverständlich werden heutzutage Verträge online geschlossen - ohne echte Vertragsunterlagen in Papierform zu haben. Dennoch hätten Sie bei einem wirksamen Abschluss zumindest über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht per Mail, per Fax oder ähnlichem informiert werden müssen und in den meisten Fällen erhält der Kunde schließlich auch eine Bestellbestätigung.
GMX liegt hier in der Beweispflicht und muss einen wirksamen Vertrag beweisen.
Sie sollten daher nach Ihren Angaben keine Zahlungen leisten.