Sehr geehrter Fragesteller,
evtl. Forderungen aus dem Jahr 1998 dürften verjährt sein. Das der gegnerische Anwalt Sie so "sanft" auffordert, spricht auch dafür, dass dort keine fällige o. unstrittige Forderung seitens der Postbank vorliegt. Nur wenn Sie heute noch dieses Konto haben, könnten z.B. die neueren Zinsforderungen (auf den Soll-Betrag) eingefordert werden.
Anhand des (allerdings sehr kurzen Sachverhalts) schätze ich Ihre Chancen durchaus als gut ein. Um sicher zu gehen, sollten Sie aber in jedem Fall vorher noch einen Anwalt vor Ort im Rahmen einer Erstberatung das Schreiben vorlegen und den ganzen Sachverhalt schildern. Zahlen Sie allerdings in der Zwischenzeit keinesfalls an die Postbank.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Erstmal Danke Herr Schneider.Da ich das Konto ja nicht gekündigt habe,muß ich also den Sollzins zahlen.Für wieviel Jahre rückwirkend?MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
um die Frage genau zu beantworten, müßte man Einblick in den Girokontovertrag haben, um evtl. Fälligkeitsklauseln u.ä. beachten zu können. Wahrscheinlich wird sein, dass Sie die Zinsen ab 2004 zahlen müssen, weil alles davor verjährt ist.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt