Müssen Sie denn überhaupt eine ESt-Erklärung abgeben? Also wurden Sie zur Abgabe aufgefordert? Falls nicht, ist für 2011 sowieso bereits die Festsetzungsfrist abgelaufen, sodass eine Steuererklärung gem. § 170 AO
nicht mehr berücksichtigt würde.
Antwort
vonRechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
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Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
Da ich keine selbstständigen Einnahmen hatte (und habe), bin ich nicht verplichtet. Mir schwirte eine Festsetzungsfrist von 7 Jahren für eine ESt-Erklärung im Kopf herum. Wenn ich nach 4 Jahren die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann hat es sich so oder so erledigt...
Ja, für 2011 ist die FeFri am 31.12.2015 abgelaufen