Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten als Mieterin im Vertrag die Tochter einsetzen denn diese soll die Wohnung bewohnen. Alles andere würde von Anfang an auf eine Untervermietung hinauslaufen. Sie sollten aber klären ob eine amtliche Betreuung besteht. Es reicht generell zu fragen auf die Vorlage des Betreuerausweises müssen Sie nicht bestehen.
Wenn eine förmliche Betreuung besteht müssen Sie bei "Mieterin" schreiben: Frau xy vertreten durch die Eltern Frau x und Herrn y.
Kommt es Ihnen auf finanzielle Sicherheit an, können Sie eine Bürgschaft der Eltern für Foderungen aus dem Mietvertrag verlangen. Zwingend ist das aber nicht:
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
Mietvertrag - mehrere Beteiligte
1. November 2015 22:30 |
Preis:
30€
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Ich möchte eine Wohnung vermieten. Dafür interessieren sich:
Mutter+Vater und deren erwachsene Tochter(diese ist schwanger).
Mutter und Vater möchten diese Wohnung für ihre Tochter mieten.
Diese wird dann einziehen. Laut Aussage der Mutter wird die Tochter von den Eltern (amtlich?)betreut.
Bin mir unsicher und möchte gern wissen:
Wen sollte ich wie in den MV als Hauptmieter einsetzen? Mit der Bitte um kurze Formulierungs/Orientierungshilfe.
(Auch unter dem Gesichtspunkt - neues Meldegesetz)
Müssen/sollten die Eltern mir die Betreuerausweis vorlegen?
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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