Zugang zum Hausanschluss für Telefon und Internet

| 7. Oktober 2015 12:02 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Guten Tag, ich bin Mieterin in einem 3 Parteienhaus.
Ich möchte Internet nutzen, hierzu muß der Techniker an den Hausanschluss. Dieser liegt in der Garage einer anderen Mieterin (Tochter der Vermieterin, welche ebenfalls im Haus wohnt). Der Zutritt zu dieser Garage wurde verweigert, obwohl ich den Termin meiner Vermieterin rechtzeitig bekannt gegeben habe.
Frage: Darf mir der Zugang verweigert werden?
Liebe Grüße
S. R.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die Frage ist, was verändert werden muss. Grundsätzlich gehört der Hausanschluss dem Vermieter und darf vom Mieter nicht ohne Zustimmung verändert werden.

Soll also bspw. Internet via Kabel geschaltet werden und sind dazu Veränderungen notwendig, muss der Mieter hierzu die Zustimmung des Vermieters haben.

Der Vermieter wird nur dann zustimmen müssen, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, Internet zu erhalten. In der Regel ist aber DSL möglich, so dass diese Verpflichtung wohl eingeschränkt ist.

Evtl. stellen Sie die Situation im Rahmen der kostenlosen nachfrage noch etwas genauer klar.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 7. Oktober 2015 | 15:37

Sehr geehrter Herr Steininger,
ich hatte vergessen zu erwähnen,
der Anschluss in unserem Haus über 50 Jahre alt und nicht mit Glasfaserkabel ausgestattet ist. Dies ist aber lt. Aussage zweier Internetanbieter erforderlich (auch für DSL).

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Oktober 2015 | 16:39

Vielen Dank für die weiteren Informationen.

Sofern ein Vermieter einen Anschluss zur Verfügung stellt, muss dieser auch funktionieren. Einen anderen generellen Anspruch auf schnelles Internet gibt es nach der überwiegenden Meinung nicht.

Sofern also ein Anschluss da ist und dieser funktioniert (und im Mietvertrag nichts anderes genannt ist) sehe ich leider schlecht Karten, die Veränderungen zwangsweise durchzusetzen.

Sicherlich ist vertretbar, einen schnellen Anschluss (zumindest bei Verfügbarkeit) zu fordern und den Vermieter zu verpflichten. Ob ein Amtsrichter allerdings dieser Auffassung - ähnlich wie bei den Satelliten-Schüssel-Entscheidungen - folgt, ist offen.

Daher sollten Sie versuchen, eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen.

Bewertung des Fragestellers 7. Oktober 2015 | 16:43

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